Am 10. September 2024 fand in Olten die dritte Sitzung der G-HK statt. Die wichtigsten Traktanden sind nachfolgend zusammengefasst.
Die neue Verordnung der EU zur Quantifizierung und Minderung der Methanemissionen wird sich auch auf die Schweizer Gasbranche auswirken. Dem Antrag eine Arbeitsgruppe zu gründen, wurde zugestimmt. Sie übernimmt die Themenführung. Als erste Schritte wird diese neue AG «Methanemissionen» analysieren, ob im SVGW-Regelwerk Ergänzungsbedarf besteht und abklären, welche Emissionsminderungsmassnahmen bei den Netzbetreibern bereits umgesetzt wurden.
Die neue Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) wird Verweise auf das SVGW-Regelwerk bezüglich Wasserstoffs enthalten. Aus diesem Grund müssen zahlreiche Richtlinien in den kommenden Monaten ergänzt oder neu erstellt werden, um den Anforderungen an die Transformation hin zu erneuerbaren Gasen gerecht zu werden.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Empfehlung «G1012 für die Planung und Ausführungen der Stilllegung von Anschluss- und Verteilleitungen», die durch die G-HK per 1. November 2024 in Kraft gesetzt wird. Hervorzuheben ist, dass verzapfte Anschlussleitungen, die noch unter Druck stehen, gut erkennbar gekennzeichnet werden müssen, da ansonsten ein erhebliches sicherheitstechnisches Risiko besteht. Nur wenn die Gasleitung gasfrei ist und dauerhaft fachgerecht verschlossen wurde, gilt diese als stillgelegt im Sinne der G1012. Um einen gasfreien Zustand ohne lokale Restgasmengen zu erreichen, ist beim Spülen die Strömungsgeschwindigkeit zu berücksichtigen.
Im Rahmen des FOGA wurden mehrere innovative Projekte vorgestellt. Darunter die Potenzialanalyse zur hydrothermalen Vergasung und die Gewinnung von Wasserstoff aus Algen. Diese Projekte sind Teil der Strategie, die Gasbranche auf erneuerbare Energiequellen umzustellen und langfristig eine nachhaltige Gasversorgung zu gewährleisten.
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