Die zunehmende Digitalisierung bringt den auch den Gasversorgern ihre Vor- und Nachteile. Einer der Nachteile ist die damit erhöhte Verwundbarkeit auf Angriffe von aussen. Im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe von BFE, BWL, SVGW und VSG, in denen Hochdruck- und Verteilnetzbetreiber aus den verschiedenen Regionen vertreten waren, wurde die Empfehlung aus dem Jahr 2020 aktualisiert. Der SVGW und der VSG führten zum Resultat dieser Arbeiten eine Branchenvernehmlassung durch. Das Ergebnis dieses Prozesses, der Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Gasversorgung (G1008), ist jetzt verabschiedet. Besondere Bedeutung kommt der G1008 zu, da der Bund plant diese ab dem 01. Juli 2025 für alle Versorger verpflichtend zu machen.
Der neue Standard sieht drei verschiedene Schutzniveaus vor, die auf den Kriterien des Druckes, des Netzes oder der Anlage in Verbindung mit der Leitungslänge und der transportierten Energiemenge beruhen. Für jedes Schutzniveau wurden die 108 Massnahmen des NIST Framework (Programm für Cybersicherheit) sorgfältig überprüft und entsprechenden Anforderungen je Schutzniveau zugewiesen.
In einem nächsten Schritt plant der Bund, den IKT-Minimalstandard, per Verordnung auf den 1. Juli 2025, verpflichtend zu machen. Aktuell erarbeitet eine Arbeitsgruppe einen möglichst schlanken Leitfaden als Umsetzungsdokument, der den Werken bei der Implementierung dienlich sein soll. Interessenten, die an diesen Arbeiten mitzuwirken bereit sind, sind sehr willkommen. Zudem planen Bund und Verbände zusammen Informationsveranstaltungen, um das Regelwerk bekannt zu machen und bei der Umsetzung zu unterstützen.
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