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28. Dezember 2023

ESTI-Mitteilung

Abstände bei Annäherungen und Kreuzungen von elektrischen Leitungen mit Rohrleitungen

Die im Dezember 2023 veröffentlichte das ESTI-Mitteilung soll Klarheit über die wichtigsten Aspekte der Abständen zwischen elektrischen Leitungen und Rohrleitungen (Wasser, Gas, Fernwärme) schaffen. Das ESTI plant, die Abstandsfragen künftig in einer Weisung zu regeln.
Matthias Hafner 

Von 1994 bis 2021 enthielt die Leitungsverordnung (LeV) Vorschriften betreffend den Minimalabstand von elektrischen Leitungen zu Rohrleitungen, die dem Rohrleitungsgesetz (RLG) unterstellt sind (Art. 124, Art 133 und Anhang 19 LEV). Die gleichen Abstände waren, ebenfalls bis 2021, auch in der Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen (RLSV) definiert (Art. 11 und Anhang). Im Jahr 2007 wurden die Abstandswerte leicht verschärft. Gleichzeitig mit erneuten Anpassungen wurden im Jahr 2021 alle Abstandswerte in den beiden genannten Verordnungen gestrichen, was bei den Betreibern von sowohl Starkstromanlagen als auch von Rohrleitungen zu Verunsicherungen führte. Zur Erarbeitung eines Leitfadens mit Antworten auf die offenen Fragen hat das Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) zusammen mit dem SVGW 2023 eine enge Kooperation mit Fachleuten aus beiden Branchen organisiert.

Einfluss von Starkstromanlagen auf Rohrleitungen

Rohrleitungen und andere elektrisch längsleitfähige Strukturen können bei Annäherungen an Starkstromanlagen im Fehlerfall durch diese ohmsch beeinflusst werden:

  • Eine Starkstromleitung übt im Erdschlussfall eine ohmsche Beeinflussung über die Erdungen aus. Bei ungenügenden Abständen kann ein Lichtbogen auf die Rohrleitung treffen und das Rohr beeinträchtigen
  • Rohrleitungen aus längsleitfähigem Material können im Erdschlussfall der Starkstromleitung zu einer Potenzialverschleppung führen.
Festlegung von Mindestabständen

In der ESTI-Mitteilung Nr. 2023-1201 werden Mindesthorizontalabstände bei Annäherung und Parallelführung von Starkstrom-Freileitungen und Rohrleitungsanlagen definiert. Gemäss Artikel 127 LeV müssen Rohrleitungen, die sich mit Starkstrom-Freileitungen kreuzen, erdverlegt und mindestens 1 m überdeckt sein. Weiter werden die Mindestabstände zwischen unterirdischen elektrischen Kabelleitungen und Rohrleitungen definiert.

Zugang zur ESTI-Mitteilung

Autoren aus den Organisationen ESTI, Eidg. Rohrleitungsinspektorat ERI, Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz SGK, Fachkommission für Hochspannungsfragen FKH, Axpo und SVGW haben gemeinsam die ESTI-Mitteilung erstellt. Sie steht auf der Website des ESTI zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.esti.admin.ch/de/dokumentation/esti-mitteilungen/2023

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