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25. April 2022

Gasqualität

Revidierte G18 per 1. Juni in Kraft gesetzt

Um den Anteil der erneuerbaren Gase markant zu erhöhen und damit die Ziele einer Dekarbonisierung zu erreichen, muss basierend auf nationalen und internationalen Erkenntnissen die Beschaffenheit des transportierten Gases erweitert werden.

Die revidierte G18 (Inkraftsetzung 1.06.2022) bildet diese neuen Erkenntnisse ab und ist im Einklang mit der europäischen Normierung. Dies ermöglicht dem Betreiber sein Netz mit unterschiedlichen Gasbeschaffenheiten (methanreich/wasserstoffreich) zu betreiben, je nach vorhandenen Einspeisequellen (lokale Produktion oder Vorlieferant) und Anwendungen. Die G18 beschreibt die Qualität für das sogenannte H-Gas, das neu bis zu 10 % Wasserstoff enthalten darf. Ferner wurde eine Erhöhung des O2- und CO2-Grenzwertes aufgenommen, um einen steigenden Anteil an Biogas im Netz zu erlauben. 

Ferner beschreibt die neue G18 die Gasqualität von Wasserstoff der Qualität Gruppe A (> 98 %) und D (> 99.97 %) für reine Wasserstoffnetze, die sich lokal in der Schweiz in Planung befinden Die Forderung nach einer Odorierung von H2-Netzen wurden als Empfehlung aufgenommen, wird mit der Überarbeitung der G11 (Odorierung) noch vertieft werden. Die revidierte Richtlinie G18 gibt Grenzwerte für methanreiche Gase und wasserstoffreiche Gase, sowie allfällige Abweichungen an. Sie wurde bezüglich Geltungsbereich auf die gesamte schweizerische Gasinfrastruktur und alle Anwendungen ausgeweitet. Darüber hinaus werden damit alle Aspekte der Gasbeschaffenheit in einem Dokument zusammengefasst. Die revidierte Richtlinie bildet somit das technische Basisdokument der schweizerischen Gasbranche und die Grundlage für weitere Anpassungen des SVGW Regelwerks Gas.

Wasserstoff: Konsequenzen auf das gesamte Regelwerk Gas

Mit der Erhöhung des Wasserstoffanteils in methangeführten Netzen resp. der Einführung von reinen Wasserstoffnetzen nimmt sich der SVGW einer neuen Herausforderung, resp. einem «neuen» Medium an. Obschon Wasserstoff bereits länger als Energieträger bekannt ist, gilt es diverse technische Standards zu erweitern. So arbeiten die nationalen und internationalen Normungsverbände am Thema Wasserstoff (unter aktiver Beteiligung des SVGW), was Konsequenzen für das Regelwerk Gas des SVGW haben kann und wird. Mit der Überarbeitung der G18 ist ein Anfang gemacht, in dem die verschiedenen Gasqualitäten festgelegt werden. Als logischer nächster Schritt steht die Richtlinie G13 zur Einspeisung von erneuerbaren Gasen an, deren Überarbeitung bereits begonnen hat. Dabei wird berücksichtigt, dass die durchmischte Gasmenge den Anforderungen gemäss G18 entsprechen muss. Es wird u.a. aufgezeigt, wie dies sichergestellt werden kann (und muss). Parallel sind die Arbeiten an der G1 bezüglich Erdgasinstallationen in Gebäuden sowie G2 zu den Rohrleitungen gestartet. Folgen werden die Richtlinien G7 für Druckregelanlagen und die G23 bezüglich des Metering Code Gas. 

Das komplette Regelwerk Gas wird mit Blick auf die Beimischung von Wasserstoff in methanreiche Gase überarbeitet. Gemäss Zeitplan soll dies im Verlauf von 2024 abgeschlossen sein. Parallel dazu wird das Regelwerk für reine Wasserstoffnetze erarbeitet. Die hohe Aktivität bezüglich Wissensaufbau und Regelwerksarbeit stellt den SVGW und sein Milizsystem im Gasbereich vor Herausforderungen, denen es sich qualitativ und quantitativ in den Kommissionen und der Milizarbeit anzunehmen gilt. Wir sind stets offen für Expertise, die uns an dieser Stelle zur Seite gestellt werden kann. Besten Dank!

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