Die Vernehmlassung der revidierten Richtlinie G18 für die Gasbeschaffenheit ist abgeschlossen. Zurzeit werden die eingegangenen Rückmeldungen eingearbeitet. Die Richtlinie beschreibt die Qualität des Gases in den Netzen und ist die Basis für das gesamte Gas-Regelwerk des SVGW. Die angepasste G18 ermöglicht es, Netze mit unterschiedlichen Gasbeschaffenheiten – methanreich oder wasserstoffreich – zu betreiben. Sie lässt neu bis zu 10% Wasserstoff in Erdgas/ Biogas-Netzen zu. Ferner umreisst sie die Rahmenbedingungen für die Gasfamilie «Wasserstoff» (H2-Anteil grösser 98%) und legt somit die Grundlage für Wasserstoffnetze. Die überarbeitete Richtlinie wird der Gas-Hauptkommission und dem Vorstand im März mit dem Antrag auf Inkraftsetzung vorgelegt.
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