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06. Juni 2019

G-HK

Von Schulungen und Übergangsfristen

Nun, da die G2 «Rohrleitungen» in Kraft ist, rückte an der letzten Sitzung der Gas-Hauptkommission (G-HK) deren Einführung mit Schulungen und Informationsveranstaltungen sowie die Übergangsfrist in den Vordergrund.

Die zweite Sitzung der G-HK des Jahres fand Mitte Mai in Olten statt. Der Vorsitzende Andrea Zinsli führte erneut durch ein reich befrachtetes Programm. Laurent Châtelain, Vorsitzender der G-UK1, berichtete über den Prozess der Inkraftsetzung der Richtlinie G2 «Rohrleitungen» und thematisierte dabei generell den Inkraftsetzungsprozess einer Richtlinie, einer Empfehlung oder eines Reglements. Über relevante Änderungen in einer neupublizierten Richtlinie sollte zum Beispiel mittels Einführungsveranstaltungen und Artikel, usw. informiert werden. Zudem sollten Schulungen angeboten und je nach Relevanz des Regelwerks auch eine Übergangsfrist definiert werden. So finden im Falle der G2 einige Informationsveranstaltungen in der Romandie (4. September 2019) und in der Deutschschweiz (Juli und August 2019) statt. Auch wird der G2 ein Schreiben bezüglich einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020 beigelegt.

G13 und G18 in Revision

Chris Stahel, Vorsitzender der G-UK4, berichtete über die in Angriff genommenen Revisionsarbeiten zur Richtlinie G13 «Einspeisung von erneuerbaren Gasen». Ein wichtiger Grund sind Anpassungen der Mineralölsteuerverordnung bzw. die gesetzliche Befristung der Steuerbefreiung für biogene Treibstoffe bis zum 30. Juni 2020. Auch sind Anpassungen bezüglich Messgeräte, Messintervalle sowie Gasqualität nötig. Die Diskussionen über die Art und Weise, wie die Richtlinie G13 überarbeitet werden könnte, machten die starken Verknüpfungen mit der Mineralölsteuerverordnung deutlich.

Der Vorsitzende der G-UK4 präsentierte den ambitionierten Zeitplan für die Revision der Richtlinien bis spätestens 1. Juli 2020. Zeitgleich wird die Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» revidiert. Hier gilt es abzuklären, ob der Anteil an Wasserstoff im Erdgas auf 5 oder 10% erhöht werden kann.

Zertifizierung und Schulungskonzept

Im Bereich Personenzertifizierung wurde der Bericht und Antrag zur Vernehmlassung der revidierten GW1, GW101 und GW102 traktandiert. Die G-HK lehnte es ab, die bestehenden Entwürfe in eine Vernehmlassung zu schicken. Sie empfiehlt eine grundsätzliche Neubeurteilung der vorgeschlagenen erhöhten Anforderungen an die Personenzertifizierung sowie eine Überarbeitung des Schulungskonzeptes. Die G-HK erkannte keine sicherheitsrelevanten Gründe, die Anzahl der Lektionen derart zu erhöhen. Stattdessen empfahl sie abzuklären, ob aufgrund gemachter Erfahrungen auf sicherheitstechnische Aspekte verstärkt eingegangen werden sollte. Die zuständige Aufsichtskommission GW1 wird auch das Feedback der Wasser-Hauptkommission einholen und einen neuen Vorschlag zur Revision der GW1 sowie deren Reglemente erarbeiten.

Methan und Wasserstoff

Des Weiteren beschäftigte sich die G-HK mit dem FOGA-Projekt «Methanemission des Erdgasnetzes». Dieses Projekt wird die Geschäftsstelle in den nächsten Monaten stark beschäftigen. Dabei ist auch der intensive Einbezug der G-HK bzw. der G-UK1 erforderlich.

Die Arbeitsgruppe «Wasserstoff» wird zudem einige künftige Projekte wie Pilotierungen, Umsetzungshilfen oder Regelwerke begleiten.

Die G-HK wurde zudem informiert, dass eine Revision der Richtlinie L1 durchgeführt wird und sich die Mitglieder der G-HK beteiligen können, wenn Interesse besteht. Die G-HK wird sich am 30. August 2019 zur nächsten Sitzung treffen.

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