Gemäss der Richtlinie G1 sollen Gasinstallationen mindestens alle 14 Jahre einer periodischen Sicherheitskontrolle unterzogen werden. In welchem Umfang die Kontrollen ausgeführt werden müssen ist bislang nicht näher definiert gewesen. Die Unterkommission G-UK2 des SVGW hat deshalb eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine Empfehlung zu periodischen Sicherheitskontrollen auszuarbeiten. Diese liegt nun mit der Empfehlung G1007 vor.
Gelten wird die die G1007 für Erdgasinstallationen in Gebäuden und Grundstücken, ab der Hauptabsperrarmatur oder ab der Innenwand des Gebäudes bis und mit den Gasverbrauchsapparaten. Durchgeführt wird eine sicherheitstechnische Kontrolle der Erdgasinstallation sowie deren notwendiger Rahmenbedingungen wie Mindestluftwechsel im Raum, Zufuhr von Verbrennungsluft oder Ableitung der Abgase.
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