Die letzte G-HK Sitzung im noch laufenden Jahr war zugleich die letzte des Vorsitzenden Markus Küng von den Industriellen Werken Basel (IWB). Er gibt den Vorsitz der G-HK ab und übernimmt ab dem 1. Januar 2019 das Präsidium des SVGW. Andrea Zinsli von der Energie 360° AG wird ab 2019 den Vorsitz übernehmen.
Die Richtlinie G2 «Rohrleitungen» wurde von der G-UK1 soweit erarbeitet, dass nur noch das Kapitel 8 «Prüfen von Rohrleitungen» finalisiert werden muss. Hierzu liegt nun ein Vorschlag für neue Prüfbedingungen und -zeiten vor, die auf aktualisierten Berechnungsmethoden basieren. Die Mitglieder der G-HK und der G-UK1 sind aufgefordert, die neuen Prüfbedingungen und -zeiten anhand eigener Projekte bis Mitte Dezember 2018 zu validieren. Zu diesem Zweck wurde ihnen eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, die einen Vergleich zwischen der alten und der neuen Methode zulässt. Detaildiskussionen zur G2 betrafen das aktuell in der G2 verankerte Überbauungs- und Bepflanzungsverbot sowie eine Anpassung des Geltungsbereiches. In der neuen G2 soll möglichst auch der in der Vernehmlassung zur revidierten Rohrleitungsverordnung (RLV) vorgesehene neue Geltungsbereich für Rohrleitungen unter kantonaler Aufsicht berücksichtigt werden.
Die G-UK2 erarbeitete eine neue Empfehlung zur Durchführung von periodischen Sicherheitskontrollen: die G1007. Die Frist zur Vernehmlassung des Entwurfes ist kurz vor der G-HK Sitzung zu Ende gegangen. Wie vermutet, sind die unterschiedlichsten Anmerkungen – von ablehnend bis zustimmend – eingegangen. Die G-UK2 wird die Eingaben prüfen und, wenn nötig, den Entwurf anpassen. Die Empfehlung dürfte an der ersten G-HK-Sitzung im Jahr 2019 in Kraft gesetzt werden können.
Die Fachinformation «Ökologischer Vergleich von Biogas-Aufbereitungsverfahren» wurde von der G-HK in Kraft gesetzt. Die Information wird ab 2019 zur Verfügung stehen. Es handelt sich um einen einfachen ökologischen Vergleich der heutzutage gängigen Aufbereitungsverfahren. Eine wichtige Aussage der Fachinformation ist, dass bei der ökologischen Beurteilung der Aufbereitungsverfahren nicht nur der verfahrensbedingte direkte Methanausstoss, sondern auch andere klimawirksame Faktoren wie zum Beispiel Prozesswärmebedarf oder Strombedarf berücksichtigt werden müssen. Mit dem Erscheinen der Fachinformation wird ein Artikel in «Aqua & Gas» zum Thema publiziert.
Die neue Richtlinie G12 «Planung, Bau und Betrieb von Biogasanlagen» basierend auf dem Merkblatt G10002 steht seitens der Geschäftsstelle für eine Inkraftsetzung bereit. Die Kommissionen G-UK4 und G-HK haben sich eine Bedenkzeit bis Mitte Dezember ausbedungen, um den bestehenden Entwurf zu prüfen. Gehen bis Mitte Dezember keine relevanten Anmerkungen ein, wird die Geschäftsstelle eine Empfehlung zur Inkraftsetzung der Richtlinie formulieren.
Bei der der Richtlinie G14 «Erfassung von Unfällen» steht eine Überarbeitung an. Es geht hauptsächlich um die Definition der Begriffe Unfall, Ereignis, Beinaheunfall usw. und um die Abgrenzung zu Ereignissen, die nicht erfasst werden müssen. Ebenso wird klar definiert, welche Ereignisse (Unfälle) dem SVGW gemeldet werden müssen. Auf Basis dieser Richtlinie kann die Schadensstatistik und deren Auswertung aktualisiert erfolgen. Die revidierte Richtlinie sollte im 3. Quartal 2019 zur Verfügung stehen.
Die Geschäftsstelle berichtete über die aktuellsten Themen von der gat/wat 2018. Speziell hervorgehoben hat Diego Modollel, Bereichsleiter Gas und Fernwärme, das Referat von Engie Lab «New Solutions & New Businesses for Energy Transition» mit weltweiten Beispielen zu erneuerbaren Gasen als mögliche Lösungen für die Energieproduktion, Multi-energy Microgrids und energieproduzierende Gebäude und Quartiere. Ausserdem soll in «Aqua & Gas» und auf dem Internet ein Interview mit Diego Modollel veröffentlicht werden.
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