Am 21. April 2018 tritt die neue Gasgeräteverordnung (GaGV, SR 930.116) in Kraft, welche die bisherige gesetzliche Regelung in der Produktesicherheitsverordnung (PrSV, SR 930.111) ablöst. Die neue Verordnung beschränkt sich weitgehend auf Verweise auf die Gasgeräteverordnung der Europäischen Union, die gleichzeitig in Kraft tritt. Diese ersetzt die bisher gültige EU-Richtlinie 2009/142/EG. Eine wichtige Abweichung gibt es jedoch für die Schweiz: Die Bestimmungen über die CE-Kennzeichnung sind hierzulande weiterhin nicht anwendbar.
Grundlegend Neues bringt die europäische und die damit verknüpfte Schweizer Gasgeräteverordnung materiell nicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen die detaillierter beschriebenen Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure, die erhöhten Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstellen sowie die Rechtsbegriffe, die für den EU-Binnenmarkt vereinheitlicht worden sind.
Da bereits die heutige rechtliche Regelung in der Schweiz überwiegend an die Gesetzeslage in der EU angepasst war, ändert sich für inländische Marktteilnehmer nichts Zentrales. Weiterhin nach nationalen Regeln funktioniert die Marktüberwachung sowie die behördliche Bezeichnung von technischen Normen.
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