Nach der Inkraftsetzung der Richtlinie über die Oberaufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) und die Aufsicht der Kantone über Rohrleitungsanlagen im Juni 2017 sind die Kantone aufgefordert, einen Jahresbericht über die Rohrleitungsanlagen auf ihrem Hoheitsgebiet dem Bundesamt für Energie zuzustellen. Dafür können sie auf eine Vorlage zurückgreifen, die der Richtlinie beigelegt ist.
Für das Ausfüllen bzw. die Erstellung des Jahresberichtes bietet der SVGW den Kantonen Unterstützung an. Bisher haben vier Kantone (ZG, SG, SO, BL) diese Dienstleistungen in Anspruch genommen. Andere Kantone haben sich beim SVGW erkundigt und es ist zu erwarten, dass weitere Kantone Anfragen an SVGW richten werden. Der Bund plant jährlich über das Thema eine Plenarsitzung; die nächste ist im März 2018 vorgesehen.
Die Kontaktperson beim SVGW, welche die Kantone bei der Erstellung des Jahresberichtes unterstütz, ist Roman Huber.
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