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01. Februar 2017

Richtlinie

Regeln zu Erdgastankstellen aktualisiert

Der SVGW hat die Richtlinie "Erdgastankstellen und Erdgasbetankungsgeräte" (G9) aktualisiert und an die SUVA-Neuregelung von Ex-Zonen bei Erdgastankstellen angepasst. Konkret erneuert hat die Gas-Unterkommission "Tankstellen und Fahrzeuge" (G-UK3) das Kapitel 6.6 und den Anhang 1. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Februar 2017.

Gemäss Schweizerischer Gesetzgebung bilden der Zusammenbau von einzelnen Komponenten ein neues System und erfordert eine separate Beurteilung der Ex-Zonen sowie der entsprechenden Schutzmassnahmen. Ein solch neues System entsteht beispielsweise durch den Anschluss des Füllschlauches an ein Fahrzeug.

Im Anhang 1 werden zwei Fälle genauer erläutert. Im Fall A1 wird die Situation betreffend Ex-Zonen für eine Abgabeeinrichtung festgelegt, die ohne konstruktive Einschränkung ein oder mehrere Fahrzeuge gleichzeitig betanken kann. Der Fall B wurde an die neu konstruierte Zapfpistole (zertifizierter Füllstutzen nach EMPA-Verfahren oder gemäss SVGW) angepasst.

Eine umfassende Revision der Richtlinie G9 wird erst nach der vollständigen Überführung der bereits revidierten und harmonisierten ISO-Normen (ISO 16923 und ISO 16924) in die EN-Normen (voraussichtlicher Termin: Herbst 2017) durchgeführt. Alle Kommentare aus der Vernehmlassung, die sich nicht auf das Kapitel 6.6 oder den Anhang 1 beziehen, hat die Geschäftsstelle gesammelt und wird sie in die Totalrevision der Richtlinie einfliessen lassen. 

Die Richtlinie G9 kann unter www.svgw.ch/G9d bezogen werden.

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