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09. Juni 2016

Richtlinie

Vernehmlassung zur G9

Um die "Richtlinie für Erdgastankstellen und Erdgasbetankungsgeräte" (G9) den geänderten SUVA-Anforderungen an die Definition der Ex-Zonen von Betankungsanlagen anzupassen, hat die Gasunterkommission "Tankstellen und Fahrzeuge" (G-UK3) das Kapitel 6.6 vollständig überarbeitet. Im Mai 2016 hat die Hauptkommission Gas (G-HK) den Vorschlag bewilligt. Dieser befindet sich nun in der Vernehmlassung, die bis zum 8. Juli dauert.

Die G-UK3 nutzte diese Gelegenheit auch, um in verschiedenen Kapiteln der G9 die Inhalte beider Sprachen zu überprüfen und zu vergleichen. Bei Abweichungen wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Zudem wurden die Anhänge überarbeitet. Anhang A1 ist normativ und entspricht den in der Schweiz anwendbaren Vorschriften. Anhang A2 ist informativ und fasst die Ex-Zonen, die zukünftig in die EN-Normen eingehen werden, nach ISO DIS 16923.2 Standard zusammen.

Für Auskünfte steht Martial Wicht zur Verfügung: m.wicht[at]ssige.ch

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