Hintergrund dafür war, dass zwar nach Merkblatt SUVA 2153 um den Betankungsort (Füllstutzen Fahrzeug) eine Ex-Zone 2 einzurichten ist. Von dieser Vorgabe kann jedoch abgewichen werden, wenn eine neue Zapfpistole verwendet wird, mit der unter allen Betriebsbedingungen eine Freisetzung von Gas unter 1g/s sichergestellt ist. Das ermöglicht, dass Einschränkungen durch Ex-Zonen, wie das Verbot für das Aufstellen von anderen Tanksäulen, Kartenautomaten, Lampen, Überwachungskameras etc., wegfallen.
Die zeitliche Umsetzung für die Umrüstungen legten die Organisationen so fest, dass Erdgastankstellen, die nach 2008 in Betrieb gingen, bis Ende 2016 nachgerüstet werden müssen, und solche, die vor 2008 in Betrieb gingen, bis Ende 2017. Eine Erhebung im April 2016 ergab, dass bisher 12 Tankstellen umgerüstet wurden, 54 eine Umrüstung bei Gasmobil bestellt haben und insgesamt bei 110 eine Analyse für eine Umrüstung durchgeführt wurde. Eine Tankstelle kontrollierte das TISG, das jeweils von Gasmobil über den Vollzug informiert wird.
Das TISG wird auch bei weiteren Umrüstungen stichprobenmässig Kontrollen durchführen. Zudem bietet es Erdgastankstellenbetreibern, welche die Umrüstung selbst organisieren, eine Sicherheitskontrolle an. Da alle Erdgastankstellen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Suva als Durchführungsorgan unterstellt sind, wird diese nach Ablauf der Fristen selber Stichprobenkontrollen durchführen und die Anlagen auf Konformität prüfen.
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