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10. Februar 2016

CO2-Emmission

Änderung der Energieverordnung - Stellungnahme des SVGW

In seiner Stellungnahme zur Revision der Energieverordnung (EnV) zuhanden des Bundesamtes für Energie (BfE) fokussiert sich der SVGW auf den Anhang 3.6., welcher die Angaben des Energieverbrauchs und die Kennzeichnung von Fahrzeugen behandelt.

Das Ziel der Revision soll gemäss BfE die Unterstützung der Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Strassenverkehr sein. Dies soll mittels Informationen an Käuferinnen und Käufer erreicht werden. Der SVGW begrüsst die formulierten Ziele, insbesondere auch die Angabe der CO2-Emissionen aus der Bereitstellung aller Treibstoffarten und aus der Bereitstellung von Strom. Um den Käufern eine pragmatische Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen zu können, schlägt der SVGW jedoch vor, dass bei Personenwagen, die für die Verwendung von in der Schweiz flächendeckend angebotenen Gemischen aus fossilen und biogenen Treibstoffen typengenehmigt sind, der klimarelevante Anteil der CO2-Emissionen anstelle des gesamten CO2-Ausstosses angegeben wird.

Begründungen dafür sind
  • Die Kompatibilität mit den CO2-Emissionsvorschriften, bei welchen die CO2-Emissionen auch um den Prozentsatz des anrechenbaren biogenen Anteils tiefer angesetzt werden (CO2-Verordnung Art. 26).
  • Eine bessere Vergleichbarkeit beim Kaufentscheid. Für die Käufer sind  beim Autokauf nicht die gesamten CO2-Emissionen, sondern nur die klimarelevanten CO2-Emissionen und somit der ökologische Vorteil anderen Fahrzeugen gegenüber entscheidend.
  • Die in der Revision vorgeschlagenen totalen CO2-Emissionen sind ein Indikator für den Energieverbrauch. Dieser ist jedoch bereits mit der Angabe des Treibstoffverbrauchs "Energieverbrauch/100 km" bzw. "Benzinäquivalent" berücksichtigt.

Zusätzlich wünscht der SVGW, dass die Typengenehmigungsnummer weiterhin zwingend auf der Energieetikette aufzuführen ist. Sie ist für di

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