Der SVGW empfiehlt dem BFE für die weitere Arbeit folgende Punkte zu berücksichtigen. Die Studien sollten allgemein noch detaillierter durchgeführt werden. Den Aspekten der Sicherheit ist mehr Gewicht zu geben. Dazu gehört auch eine fundierte Risikoanalyse. Zudem muss bei neuen Initiativen oder Massnahmen im Voraus die technische Machbarkeit geprüft werden. Aus diesem Grund sollte aus Sicht des SVGW die Marktöffnung auch nicht einstufig und komplett erfolgen, sondern schrittweise. Dadurch dürften auch die Kosten angemessen bleiben. Der SVGW setzt sich ebenfalls dafür ein, dass das Subsidiaritätsprinzip beibehalten wird. Denn der Vollzug des Rohrleitungsgesetzes durch die Kantone bei Leitungen unter 5 bar basierend auf den Mindestanforderungen des SVGW garantiert einen hohen Sicherheitsstandard.
Das BFE ist daran, den Gesetzesvorschlag weiter auszuarbeiten. Im Mai 2016 stellt es der Begleitgruppe die Ergebnisse der zweiten Studienphase vor.
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