Für die G13 ist die wichtigste Änderung im Gesetz die Einführung des Begriffs "Biogene Treibstoffe" und als Konsequenz daraus die Ausweitung der Steuererleichterung auf weitere erneuerbare Gase. Zu diesen zählen der erneuerbare Wasserstoff (Biowasserstoff) sowie andere synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse oder andere erneuerbare Energieträgern, beispielsweise erneuerbares Methan aus der Methanisierung von Wasserstoff. Die vorliegende revidierte Ausgabe der G13 deckt diesen erweiterten Geltungsbereich ab. Dabei sollen die erneuerbaren Gase auch in der Clearingstelle erfasst und bilanziert werden.
Die interne Vernehmlassung der Richtlinie ist abgeschlossen. Für die Vernehmlassung wurde neben der Branche auch die Oberzolldirektion kontaktiert, die für die Umsetzung des Mineralölsteuergesetzes zuständig ist.
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