Die G-HK Kommissionsmitglieder trafen sich für 2 Tage vom 25. bis 26. August in Basel. Die Zusammenkunft begann mit der Ausarbeitung eines Dreijahresplanes. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es nun, die Inputs zu priorisieren und entsprechende Massnahmen zu treffen. Diese werden an der nächsten G-HK Sitzung im November präsentiert und diskutiert.
Am Morgen deszweiten Tages wurde die ordentliche G-HK Sitzung durchgeführt. Die Kommissionsmitglieder sprachen ausführlich über die Kommunikation mit der Fachkommission Technische Koordination (FTK) und versuchten die entsprechenden Zuständigkeiten abzuklären. So wird neu die FTK eingereichte FOGA-Projekte (FOGA=Forschungs-, Entwicklungs- und Förderungsfond der Schweizerischen Gasindustrie) beurteilen und anschliessend priorisieren.
Das Reglement G221 "Sicherheitsaudit " sollte dem vom TISG durchgeführten Safety Audit einen schriftlich fixierten Rahmen geben. Es werden die unterschiedlichsten Gründe wie Kantonale Bau- und Betriebsbewilligungen, Arbeitssicherheit und Versorgungssicherheit für ein Audit definiert. Im Anhang befindet sich eine Auflistung von Fragen, welche das TISG sie seit Jahren den Gasnetzbetreibern für das Audit stellt. Wegen formellen Anmerkungen, die eine Nachbearbeitung verlangen, wurde das Reglement zur Inkraftsetzung auf die nächste G-HK Sitzung im November verschoben.
Als nächstes Traktandum wurde das Projekt zur Einführung eines Webtool für die Ermittlung der CH4-Emissionen besprochen. Die Gasbranche ist durch die CO2-Verordnung gesetzlich aufgefordert, Daten zu den Emissionen des Erdgasnetzes zu liefern. Das Bafu fügt diese Daten dem Treibhausgasinventar der Schweiz bei, welches auch eine Bilanzierung enthält. Die derzeitigen Daten der Gasbranche basieren auf der Gasstatistik, der Battel Studie (1994) und der Studie zur Methanemission aus dem Jahre 2014. Die G-HK wird dieses Thema in der nächsten Sitzung behandeln und die derzeitigen geltenden Emissionsfaktoren näher betrachten. in diesem Zusammenhang wird das weitere Vorgehen besprochen.
Der G-HK wurde ein Entwurf der neuen G23 vorgelegt, welche den Titel "Metering Code Gas" erhalten soll. Es ist in erster Linie ein Zusammenzug der Richtlinien G17, G19 , G22 und G23, enthält aber auch eine genauere Beschreibungen wie Daten erhoben und erfasst werden.
Die Arbeitsgruppe "Metering Code Gas" erhält von der G-HK den Auftrag den bestehenden Entwurf weiter zu bearbeiten und anschliessend eine Vernehmlassung des endgültigen Entwurfes, welcher mit einer Erläuterung begleitet sein wird, bei allen Werken, involvierten Verbänden und Behörden einzuleiten.
Die G-HK beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Revision der G13 "Richtlinie zur Einspeisung von Biogas". Darin sollen neu auch die Einspeisung weiteren erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff und Erdgassubstitute geregelt werden. Die Überarbeitung steht im Zeichen einer Revision der Mineralölsteuerverordnung.
Zum Abschluss präsentierte Dominik Telser von der IWB die Resultate der Studie über die Gasmengenmessung bei Kleinkunden, den Einfluss der Umgebungstemperatur und wie genau die Bedingungen erreicht werden. Die Studie zeigt auf, dass die definierten Voraussetzungen der G19 eingehalten werden. Die IWB Basel hat infolge dieser Studie die Richtlinie G19 für Gasmessung und Gasabrechnung komplett in Ihr Abrechnungssystem implementiert.
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