Er begrüsst, dass das vorgängig gemeinsam mit dem VSG abgegebene Commitment, Biowasserstoff und synthetisches Gas in die Clearingstelle aufzunehmen, berücksichtigt wurde. Der SVGW hat die Revision der heutigen Richtlinie für die Einspeisung von Gas (G13, SVGW) bereits in Angriff genommen und schlägt vor, den Verweis auf die revidierte Richtlinie in der Mineralölsteuerverordnung auf April 2016 vorzumerken.
Im Weiteren empfiehlt der SVGW im Hinblick auf den Einbezug von synthetischen Treibstoffen und Biowasserstoff, den Begriff „biogene Treibstoffe“ durch „Treibstoffe aus erneuerbaren Energieträgern“ zu ersetzen. Auf diese Weise können Unklarheiten vermieden werden. Bei der Definition von Mindestanforderungen beantragt der SVGW zudem, dass bei der Nutzung bereits bestehender Treibhausgase für die Herstellung von biogenen Treibstoffen, diese bei der ökologischen Beurteilung berücksichtigt werden.
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