Sie fassen die wichtigsten Vorschriften und Regelwerke aber auch die Kommentare aus der Vernehmlassung der Leitsätze zusammen und konkretisieren die Schutzziele beim Bau-, Betrieb und der Instandhaltung flüssiggasbetriebener Anlagen. Die L1 sollte ab zirka Mai 2015 im SVGW-Regelwerk zur Verfügung stehen.
Seit 2004 ist der SVGW vom SECO mit der Marktüberwachung technischer Einrichtungen und Geräte auf der Basis des Bundesgesetz über die Produktesicherheit PrSG (vormals STEG) betraut worden. Flüssiggasgeräte spielen dabei im Haushalt, Gewerbe und Industrie als auch als Publikumsprodukte eine wichtige Rolle.
Der SVGW als technischer Dachverband der schweizerischen Gasindustrie hat aufgrund der Erkenntnisse aus mangelhaften Flüssiggasinstallationen oder derer unsachgemässer Anwendung im Jahre 2009 in Absprache mit der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) beschlossen, sich vermehrt auch der sicheren Anwendung von Flüssiggas anzunehmen und sein Regelwerk entsprechend zu erweitern. Dabei war man sich einig: Gasinstallationen müssen so gebaut und unterhalten werden, dass sie kein zusätzliches brandschutztechnisches Risiko für Personen und Sachwerte darstellen.
Für den SVGW war Flüssiggas kein eigentliches Neuland, sondern er konnte sich in diesem Bereich auf eine langjährige Erfahrung abstützen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle als auch das Technische Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches TISG des SVGW befassten sich unter anderem seit Beginn mit Flüssiggasgeräten, mit der Begutachtung von Planauflagen, der Inspektion von Flüssiggasanlagen sowie im Auftrag der Behörden öfters auch mit der Untersuchung von Unfällen im Bereich Flüssiggas.
Die nun vorliegenden Flüssiggasleitsätze L1 erarbeitete die SVGW-Arbeitsgruppe S-AG4, zu der neben SVGW-Vertretern auch Fachleute der Brandschutzbehörde und der Flüssiggasbranche zählten.
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