Der SVGW ist gemäss einem Vertrag mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO für die Marktüberwachung in der Schweiz im Rahmen der Gasgeräterichtlinie verantwortlich. Die EU ist bestrebt auf dem Gebiet der Produktesicherheit die Anforderungen für den Marktzugang von Produkten besser vom Konsumentenschutz zu entflechten. Da sich die Schweiz dieser Entwicklung nicht entziehen kann, wird die bisherige Gasgeräterichtlinie geändert und der heutigen Form von Richtlinien angepasst.
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