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24. Mai 2013

G-HK

Richtlinie G23 verabschiedet

Haupttraktandum der Sitzung vom 14. Mai der Gas-Hauptkommission (G-HK) war die Verabschiedung der G23. Somit geht die Richtinie, die im Wesentlichen die Erhebung und die Bereitstellung von Gasmessdaten regelt, in die Vernehmlassung.

Der Vorsitzende Jean-Claude Weber begrüsst die Mitglieder der G-HK, im Speziellen das neue Mitglied Bruno Schwegler (wwz, Zug). Danach informierte er über die revidierte Störfallverordnung, die ab dem 13. Mai 2013 in Kraft trat. Hochdruckrohrleitungsanlagen fallen neu unter die Störfallverordnung. Die Aufnahme der Rohrleitungsanlagen in die Störfallverordnung (StFV) ermöglicht es, ihre Risiken aufzuzeichnen, nach Wichtigkeit zu ordnen und diese mit gezielten Massnahmen zu reduzieren. Die Leitungsanlagen müssen somit in gewissen Zeitabständen einem Screening unterzogen werden.

Revision der G13 im Gange

Eine weitere aktuelle Mitteilung erfolgte vom Sekretär der G-HK. Per 2014 wird die Mineralsteuerverordnung (MinÖV) revidiert. Um eine Treibstoffzollbefreiung für das Biogas zu erlangen, muss die Richtlinie G13 Stand 2008 eingehalten werden. Die Arbeiten an der Revision der G13 sind bereits im Gange, somit ist die Zeit limitiert. Es werden die technischen Daten in der G13 revidiert, das heisst Anpassung an die europäischen Richtlinien vollzogen und die ökologischen Aspekt in eine neue Richtlinie gebracht. Die Revision der technischen Werte sollte an der nächsten Sitzung besprochen werden.

Ein Haupttraktandum war die Verabschiedung der neuen Richtlinie G23 «Technische Bestimmung zu Messung und Messdatenbereitstellung». Die Richtlinie legt Regeln fest zur Gasmessdatenerhebung an Gasmessstellen und deren Weiterleitung zu Abrechnungszwecken. Sie wurde von der G-HK in eine Vernehmlassung geschickt. Die Bemerkungen aus der Vernehmlassung und der wesentliche Inhalt des Entwurfes der G19 Industrie wurden in die neue Version von der Geschäftsstelle und der Arbeitsgruppe AG G23 eingearbeitet. Der Inhalt der neuen Richtlinie wird in Zukunft ein massgebender Teil des neuen Mess- und Verrechnungs-Konzeptes des Regelwerkes sein. Die G-HK beantragte beim Vorstand eine Inkraftsetzung der Richtlinie G23. In diesem Rahmen wurde auch die Erarbeitung eines neuen Informationsblattes zum elektronischen Datenaustausch von Gasmessdaten bewilligt.

Aus Merkblatt wird Richtlinie

Das Merkblatt über Flüssiggas wurde zu einer Richtlinie L1 erhoben mit dem Titel «Lagerung, Umschlag und Abfüllen von Flüssiggas in Haushalt, Gewerbe und Industrie». Die Arbeitsgruppe S-AG4 unter dem Vorsitz von Werner Good revidierte die Richtlinie anlehnend an die Richtlinie G1 «Gasleitsätze». Die G-HK veranlasste, dass die neue Richtlinie in eine Vernehmlassung bei allen Mitgliedern des Gasbereiches und Interessierte geschickt wird.

Rückwirkend wurde eine Arbeitsgruppe bewilligt, die zur Vernehmlassung der revidierten Brandschutzvorschriften Stellung nahm.

Ein weiteres Traktandum war, die Datenerhebung bei einer Druckprüfung von Leitungen mit Drücken von 22 mbar bis 50 mbar. Cosvegasz und CICG beantragten, eine Prüfung des vorgeschriebenen Verfahrens, das in der G2 «Gasleitungen» festgelegt wird. Der Antrag wurde an die G-UK1 weitergereicht mit dem Vermerk einer Antwort bis zur nächsten Sitzung der G-HK vom 27. August in Lugano.

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