Die Vorsitzenden der Unterkommissionen berichteten von ihren Sitzungen. Ein interessanter Bericht kam von der S-AG4: In der S-AG4 konnte die aktive Mitarbeit der SUVA für das Merkblatt G10004 erwirkt werden. Zudem wurde ein Zirkular für flüssiggasbetriebene Gas-Cheminée-Anlagen versandt.
Die neue Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» wurde der G-HK zur Vernehmlassung im Oktober vorgelegt. Die Resultate wurden in die neue Richtlinie aufgenommen. Die Richtlinie legt brenntechnische Kenngrössen fest, die zu einem sicheren und zuverlässigen Betrieb der Gasnetze und der benutzten und angeschlossenen Umschlags- und Gasverbrauchseinrichtungen nötig sind. Mit dieser Richtlinie wird definiert, was sich im Erdgasnetz zu befinden hat. Die Richtlinie ist ein wichtiges Element des Regelwerks und ist die Grundlage für andere Richtlinien wie die G13 «Einspeisung von Biogas». Die G-HK brachte noch zwei kleinere Korrekturen an und beauftragte die SVGW-Geschäftsstelle zur Überarbeitung und verabschiedete sie zuhanden des Vorstandes.
Die Richtlinie G21, die die Anforderungen an die Qualifikation und Organisation des technischen Bereiches von Gasnetzbetreibern regelt, wurde in Absprache mit dem ERI verfasst und in die Vernehmlassung geschickt. Die überarbeitete Richtlinie lag nun der G-HK zur Verabschiedung vor. Die Richtlinie ist ein wichtiger Baustein zur Gewährleistung einer sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Energieversorgung mit Gas. Die G-HK korrigierte die Richtlinie noch an drei Stellen und verabschiedete sie zuhanden des Vorstandes.
Zur Vorlage an die G-HK kam auch der Antrag zur Überarbeitung der G13 «Ein- speisung Biogas». Im Rahmen einer Neufassung werden die Bereiche Sicherheitstechnik, Gasqualität und relevante ökologische Aspekte bearbeitet. In einem ersten Schritt werden von der Geschäftsstelle neue europäische Erkenntnisse, sofern relevant, integriert. Die ökologischen Aspekte werden herausgenommen und in eine neu zu verfassende G2x exportiert und bearbeitet, dazu wird eine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
Ein weiteres Traktandum war die G23 «Richtlinie für technische Bestimmungen zur Messung und Messdatenbreitstellung». Die Richtlinie regelt die Datenerfassung und den zugehörigen Datenaustausch in einem offenen Gasmarkt. Die Richtlinie ist angelehnt an den in der schweizerischen Stromwirtschaft gebräuchlichen «Metering-Code». Sie bildet als Norm die Grundlage für eine fachgerechte, zuverlässige und leistungsfähige Messdatenbereitstellung und einen zuverlässigen und effizienten Messdatenaustausch in einem geöffneten Gasmarkt. Der vorgeschlagene Entwurf muss noch in die Vernehmlassung und kann nicht wie von der Geschäftsstelle beantragt an den Vorstand weitergeleitet werden. An der Vernehmlassung bis Ende Jahr beteiligen sich alle G-HK-Mitglieder.
Ein weiterer Punkt war der Bericht und Antrag der Geschäftsstelle des SVGW, das Thema Messung und Verrechnung im Regelwerk zu erläutern. Die Zusammenhänge der einzelnen Richtlinien in den Bereichen Messung, Mengenumwertung, Verrechnungen und Datenübermittlungen sind für Kunden nämlich zu komplex geworden. Dies sind die Folgen der neuen Marktbedingungen in der Schweizer Gaswirtschaft sowie des technologischen Fortschritts, speziell im Bereich der Datenübermittlung. In den letzten Jahren mussten mehrere Richtlinien erweitert, ergänzt oder neu erstellt werden. Um bestehende erhalten zu können, waren Überschneidungen unausweichlich. Die G-HK beauftragt die S-AG1 eine Arbeitsgruppe zu bilden, um ein Konzept fürs Regelwerk betreffend Messung und Verrechnung von Erdgas zu entwerfen.
Zum Abschluss verdankte der Vorsitzende Jean-Claude Weber die Arbeit des alten Sekretärs Matej Grilc, der nach zwei Jahren von Mathias Hafner abgelöst wurde.
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