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30. Oktober 2023

Arbeitssicherheit

Aktualisierte Ausgabe Sicherheitshandbuch 2023

Das Sicherheitshandbuch von SVGW und VSE umfasst Empfehlungen und Sicherheitsregeln für Versorgungsunternehmen in den Bereichen Gas, Wasser und Fernwärme sowie auch für Betriebe der Elektrizitätsbranche. Es wird regelmässig aktualisiert. So steht ab Herbst die überarbeitete Ausgabe 2023 des Sicherheitshandbuchs zur Verfügung, in der zahlreiche Anpassungen vorgenommen und neue Inhalte hinzugefügt wurden.
Karsten Reichart 

Das Sicherheitshandbuch wird vom SVGW und dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gemeinsam herausgegeben. Es ist ein Element der Arbeitssicherheitsbranchenlösung nach EKAS 6508 des SVGW und ist Bestandteil (Teil B) der SVGW-Richtlinie GW2 für die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz im Gas-, Wasser- und Fernwärmefach. Die für die Gas-, Wasser- und Fernwärmebranche wichtigen Änderungen und Neuerungen in den 12 Kapiteln des Sicherheitshandbuchs werden im Folgenden zusammengefasst.

Allgemeines

Das Unterkapitel 4. 1 «Gesetzliche Grundlagen» wurde ergänzt und aktualisiert. Zudem sind neu zwei Unterkapitel, 4. 6 «Beinaheunfälle» und 4. 7 «SiGe-Konzept» (mit Mustercheckliste), hinzugekommen

Beinaheunfälle

Als Beinaheunfall werden Ereignisse angesehen, die nicht zu einem Personenschaden führen. Aus der sogenannten Unfallpyramide (Fig. 1) ist ersichtlich, dass es eine Vielzahl an unsicheren Zuständen und Beinaheunfällen gibt. Wäre auch nur ein Glied in der Ereigniskette anders verlaufen, hätten diese Zustände möglicherweise zu einem tödlichen Unfall führen können. Solche Beinaheunfälle sollten nicht einfach mit «Uff, Glück gehabt» abgetan und vergessen, sondern als Chance angesehen werden, um daraus zu lernen und Verbesserungen umzusetzen. Im Rahmen der Prävention lohnt es sich, diese Fälle genauer anzuschauen. Im Kapitel 4. 6 wird erläutert, wie auf sinnvolle Weise mit Ereignissen ohne Personenschaden umgegangen werden kann. Indem Beinaheunfälle erfasst und analysiert werden, lassen sich adäquate Massnahmen zur Verhinderung eines gleichen oder ähnlichen Ereignisses treffen. Daher sind Hinweise zum Melde- und Bearbeitungsprozess von Beinaheunfällen im neuen Kapitel zu finden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Vor dem Beginn von Bauarbeiten muss gemäss Artikel 4 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiGe-Konzept) erstellt werden. Um diese Aufgabe den Verantwortlichen zu erleichtern, wurde das Sicherheitshandbuch ergänzt und zusätzlich eine branchenspezifische Excel-Vorlage erarbeitet (Fig.2). Diese kann kostenlos im Shop des SVGW heruntergeladen werden: Shop/Regelwerk|SVGW.

Die beiden Unterkapitel 4. 4 und 4. 6 zur Schutzkleidung für den Elektrobereich respektive für den Gasbereich wurden ergänzt. Der Inhalt des Kapitels «Schutzbekleidung für den Gasbereich» wurde besser strukturiert und die neuesten Normen wurden aufgenommen. Unter anderem wird neu darin beschrieben, welche Klasse von Sicherheitsschuhen per se ableitfähig ist.

Ausrüstung und Körperschutz

Die beiden Unterkapitel 4. 4 und 4. 6 zur Schutzkleidung für den Elektrobereich respektive für den Gasbereich wurden ergänzt. Der Inhalt des Kapitels «Schutzbekleidung für den Gasbereich» wurde besser strukturiert und die neuesten Normen wurden aufgenommen. Unter anderem wird neu darin beschrieben, welche Klasse von Sicherheitsschuhen per se ableitfähig ist.

Arbeitsplatz und Allgemeine Arbeiten

Neben kleineren Anpassungen in den Kapiteln 7 «Arbeiten in Schächten und geschlossenen Räumen» und 14. 3 «Abfüllen von Kleinflaschen mit Flüssiggas» wird im neu hinzugekommenen Kapitel 20 die sichere Projektierung bei Werkleitungsarbeiten thematisiert. In drei Tabellen werden Aufgaben, Verantwortung und Unterlagen für die Ausschreibung durch Planer bzw. Unternehmer und die Ausführung aufgelistet. Damit soll einem sicheren Vorgehen bei der Sanierung von Werkleitungen Rechnung getragen werden.

Anlagen-, Umwelt- und Sachwertschutz

Neu wird hier beschrieben, wie mit Grossbatteriespeichern im Brandfall umgegangen werden muss, denn es können sehr hohe Temperaturen entstehen. Es werden umfassende Informationen für die Feuerwehr, aber auch für die Anwender in speziellen Lagen wie bei Wasserschäden oder Hochwasser zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls neu hinzugekommen ist ein Kapitel zum Einsatz von Drohnen. Gemäss Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK; Art. 27) ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in bestimmten Situationen untersagt. Zum Schutz der Infrastruktur der Versorgungsbranche ist es z. B. verboten, über (Freiluft-)Schaltanlagen oder Unterwerken der Netzebene 2 der Stromversorgung respektive über der Kompressorenstation Ruswil oder der Messstation Wallbach zu fliegen. Ausnahmen von den Einschränkungen können von den zuständigen Anlagenbetreibern bewilligt werden (Art. 29 VLK). Darüber hinaus wurden im Kapitel 5. 1 «Leitungsschäden im Werkleitungsbau» die gesetzlichen Grundlagen ergänzt.

Gefährliche Stoffe

Smart Meters spielen eine immer wichtigere Rolle. Bei Tätigkeiten an Schaltgerätekombinationen und Zählertafeln ist Vorsicht geboten, denn sie können Asbest enthalten. Beim Umbau könnte dieser freigesetzt werden und zu einer Gesundheitsgefahr werden. Wie man sicher damit umgeht, erfährt man aus der Suva-Broschüre 84059. Im entsprechenden Kapitel des Sicherheitshandbuchs werden nun die relevanten Inhalte zusammengefasst.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder können die Gesundheit beeinträchtigen. Es wird detailliert auf niederfrequente und hochfrequente Felder eingegangen und die entsprechenden Sicherheits- und Schutzmassnahmen werden dargestellt. Auf der Website der Suva www.suva.ch kann die Leitlinie «Arbeitssicherheit Telekommunikationsstandorte für Mobilfunk und Rundfunk» heruntergeladen werden

Arbeiten an elektrischen Anlagen

Elektrischer Strom kann gefährlich sein. Deshalb sind die 5 Sicherheitsregeln für spannungsfreies Arbeiten wichtig. Neu werden ein möglicher Entscheidungsablauf beim Schalten an 400-V-Anlagen (> 20 kA) und ein Prozessablauf für geplante Arbeiten an elektrischen Anlagen zur Verfügung gestellt.

Arbeiten an GasfĂĽhrenden Anlagen

Das Abfackeln von Gas mit einem Abfackelgerät ist eine technische Massnahme, um im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten die Anlagen in einen sicheren Zustand zu bringen. Auf diese Weise wird die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindert. Überdies sind methanreiche Gase, wie Biogas oder Erdgas, auch Treibhausgase, weswegen deren Austritt in die Atmosphäre nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Da Methan ungefähr 25- bis 30-mal klimawirksamer als CO2 ist, weist das Abfackeln auch einen umweltrelevanten Aspekt auf. Wann immer möglich, sollte das Gas aus dem betroffenen Leitungsabschnitt umgepumpt und für die spätere Wiederverwendung gespeichert werden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, muss das kontrollierte Abfackeln mit einem Abfackelgerät (Fig. 3) erfolgen. Erst wenn das Abfackeln nicht mehr möglich ist, muss das restliche Gas fachgerecht abgeblasen werden. Damit das Abfackeln korrekt und sicher durchgeführt wird, wurde im Sicherheitshandbuch neu das Kapitel «Abfackeln im Druckbereich p < 5 bar» aufgenommen. Dort werden die wichtigsten Punkte beschrieben, die für den richtigen Umgang mit dem dafür eingesetzten Spezialgerät zu beachten sind.

Arbeiten an Fernwärmeanlagen

In diesem Kapitel gab es kaum Änderungen. Lediglich der Abschnitt «Weiterführende Literatur» wurde angepasst, ergänzt und mit Links versehen.

Fazit und Ausblick

Damit das Sicherheitshandbuch kein Papiertiger bleibt, muss es gelesen und vor allem auch im Arbeitsalltag umgesetzt werden. Gedankt sei daher an dieser Stelle allen Sicherheitsbeauftragten und all denjenigen, die die anerkannten Regeln bei der Arbeit anwenden und damit einen wesentlichen Beitrag zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz leisten. Die neuen Ausgabe des Sicherheitshandbuchs 2023 wurde wiederum in vielen Punkten präzisiert und überarbeitet. Ausserdem kamen einige neue Inhalte hinzu. Nun gilt es, wo zutreffend, auch diese im Betrieb zu übernehmen und die Umsetzung periodisch zu überprüfen. Der SVGW plant, die Branchenlösung EKAS Nr. 31, die aktuell für Gas- und Wasserversorgungen gilt, auf Fernwärme und Wasserstoff auszudehnen, um auch diese Medien künftig für seine Mitglieder abzudecken Dies soll möglichst im Rahmen der Rezertifizierung durch die EKAS bis spätestens Ende 2025 geschehen.

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