Vier Themenblöcke standen auf dem Programm: Zunächst ging es um den sicheren Umgang mit Wasserstoff. Der zweite Block drehte sich um branchenübergreifende Themen, und zwar um die sichere Gestaltung von Piketteinsätzen sowie der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept in der totalrevidierten Bauarbeitenverordnung. Nach drei Referaten zur Branchenlösung ging es im letzten Vortragsblock um Baumassnahmen im Umfeld von Werkleitungen.
Gemäss revidierter SVGW-Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» ist im Erdgas neu ein maximaler Wasserstoffanteil von 10% zulässig. Karsten Reichart vom SVGW zeigte auf, dass sich H2-Beimischungen in diesem Bereich nur geringfügig auf Kennwerte auswirkten, die für den Explosionsschutz relevant seien. Solche Gemische blieben daher in Ex-Gruppe IIA. Bei Gaswarngeräten seien jedoch Anpassungen nötig: Je nach Sensortyp müsse entweder nachkalibriert oder der Alarmschwellenwert korrigiert werden (siehe auch Artikel von K. Reichart im Aqua & Gas 3/2023, S. 46-49). Um die Treibhausgasemissionen bei Bauarbeiten zu reduzieren, werden neu auch wasserstoffbetriebene Generatoren zur Stromversorgung von Baustellen bzw. von elektrisch betriebenen Baumaschinen entwickelt und kommen auf den Markt, so zum Beispiel das H2-Genset. Ignatz Martin (MH2 concept AG) legte dar, wie das Risiko beim Einsatz eines solchen Generators auf Baustellen zu beurteilen ist: «Mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen ist ein sicheres Arbeiten mit Wasserstoff für Fahrzeuge wie auch für Generatoren auf Baustellen – outdoor - gewährleistet. Hingegen müssen weitere sicherheitstechnische Abklärungen durchgeführt und günstige Voraussetzungen für den Einsatz von Wasserstoff in Tunnels geschaffen werden, u.a. durch ein H2-Regelwerk und Betriebsanweisungen.»
Organisation und Planung von Piketteinsätzen wie auch allfällige Bewilligungspflichten sind in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) geregelt. Der Vortrag von Martin Haas und Giuseppe Mazzarelli (beide SECO) beschäftigte sich damit, wie sich diese Vorgaben der ArGV 1, vor allem auch hinsichtlich Ruhezeiten, korrekt umgesetzt lassen (Merkblatt zum Pikettdienst). Daran anschliessend berichtete der Leiter der Wasserversorgung Oberägeri Erich Duss, wie in seiner Versorgung der Pikettdienst organisiert ist. Er empfahl unter anderem regelmässige Weiterbildungen der Pikettmannschaft, die Durchführung von teamfördernden Anlässen und mehr als faire Entschädigungen. Zudem komme dem Chef mit seiner Vorbildfunktion eine wichtige Rolle zu. Er solle, wenn möglich, selbst Piketteinsätze übernehmen und bei Einsätzen anderer jederzeit unterstützend zu Verfügung stehen.
In der Bauarbeitenverordnung 2022 wird verlangt, dass für Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich erstellt wird (BauAV Art.4). Über Erfahrungen mit dieser neuen Regelung tauschten sich – moderiert von Karsten Reichart – Markus Kuhn (Energie 360°AG), Fridolin Schuler TB Glarus), Thomas Hartmann (VSE), Thomas Ratzer (Suva) und Peter Seiler (ewb) aus. Es herrschte Einigkeit, dass die Arbeitssicherheit auf der Baustelle im gesamten Projektablauf schon frühzeitig, d.h. bereits in der Planungsphase bedacht werden sollte. Thomas Hartmann berichtete, dass SVGW und VSE aktuell eine gemeinsame Mustervorlage für ein branchenspezifisches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erarbeiteten. Ziel sei ein kurzes Musterkonzept, das von möglichst allen Betrieben der beiden Branchen angewendet werden könne.
Michael Schneiter vom TISG erläuterte, was es mit der Branchenlösung 31 «Gas- und Wasserversorgung» auf sich hat: Betriebe mit besonderen Gefährdungen - diese sind in der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 im Anhang 1 aufgelistet - müssten gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) einen ASA-Beizug, d.h. den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, nachweisen. Die Branchenlösung Nr. 31 des SVGW sei eine Möglichkeit, diese Vorgabe zu erfüllen. Diese bestehe aus mehreren Dokumenten: SVGW-Information GW15001, SVGW-Information GW15001 «Leitfaden», SVGW-Richtlinie GW 2, Teil a sowie Teil b «Sicherheitshandbuch». In seinem Vortrag «News und Informationen aus der Suva» ging Thomas Ratzer auf drei Themen ein: Alleinarbeit, wozu die SUVA eine Checkliste und ein Merkblatt anbietet, eine Ausbildung für das Anschlagen an Kranen und schliesslich Sonnenschutz, das Schwerpunktthema der Suva in diesem Jahr.
Zwei Erfahrungsberichte zeigten eindrücklich auf, welche Gefahren bei Baumassnahmen von Dritten lauern. Martin Weber von eniwa berichtete zunächst von einem Ereignis in Aarau, wo bei Bohrungsarbeiten auf einer Baustelle eine Fernkälteleitung angebohrt worden war. Werkleitungspläne seien vom Bauunternehmen nicht konsultiert worden. Auch Gerd Moser von IWB zeigte in seinem anschliessenden Referat «Werkleitungsauskünfte – Theorie und Praxis» einige Beispiele, wo diese Informationen offensichtlich nicht eingeholt worden waren. Als wichtige Massnahmen des Netzbetreibers nannte er unter anderen: Allgemeine Werkinformationen definieren und publizieren (Internet) sowie ein Auskunftsverfahren etablieren. Weiter empfahl er, pro-aktiv mit anderen Unternehmen den Kontakt zu suchen, wie auch Audits durchzuführen und sich dabei die verwendeten Werkleitungspläne zeigen zu lassen.
Zum Abschluss der Tagung stellte Andreas Degen vom VSE das eintägige Ausbildungsangebot «Sicheres Arbeiten im Bereich von Werkleitungen» vor. Getragen werde dieses von SVGW, Swisscom, VSA und VSE. Damit Tiefbauunternehmen ihre Mitarbeiter in den Kurs schickten, sei es zielführend, den Nachweis der Weiterbildung in die Ausschreibung zu integrieren, so Degen. Auf freiwilliger Basis geschehe bis anhin leider noch nicht genügend.
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