Das Bundesamt für Energie BFE hat über die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens bezüglich Revision der Rohrleitungsverordnung informiert.
Grundsätzlich umfasst die Änderung die Aufnahme des Wasserstoffs in den Kreis der Treib- und Brennstoffe und in die entsprechende Gesetz- und Verordnungsumgebung. Im Begleitschreiben des BFE wird deutlich, dass sämtliche Bewilligungsverfahren für Planung-, Bau- und Betrieb über den Bund laufen sollen. Die Grenzen bezüglich Druck und Aussendurchmesser der Leitung wurden analog Erdgas gewählt. Dies erscheint technisch wenig sinnvoll. Der SVGW wird eine entsprechende Stellungnahme verfassen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 20. Dezember 2022. Sämtliche Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: Laufende Vernehmlassungen (admin.ch)
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