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19. November 2021

Überarbeitung Regelwerk

G-HK: Im Zeichen der Gasbeschaffenheit

An der dritten Sitzung der Gas-Hauptkommission in diesem Jahr drehte sich alles um die Gasbeschaffenheit. So hat die Revision der G18 Auswirkungen auf das gesamte Regelwerk Gas.
Matthias Hafner 

Zum ersten Mal nach über einem Jahr kam die Gas-Hauptkommission (G-HK) wieder physisch zusammen. Wer nicht nach Olten reisen mochte, konnte an der Sitzung auch online teilnehmen. Diese stand ganz unter dem Thema «Gasbeschaffenheit».

Der G-HK wurde der Entwurf der Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» zur Vernehmlassung bei den Werken und interessierten Organisationen vorgestellt. In der revidierten G18 werden neu zwei Gas­familien definiert: Gasfamilie «Methanreiche Gase», Gruppe H, und die Gasfamilie «Wasserstoff», Gruppe A und D, unterschieden nach Reinheit.

Basierend auf intensiven Studien von Regelwerk und Normen wurden die brenntechnischen Kenndaten (Brennwert, Wobbe-Index und relative Dichte) für die methanreichen Gase der Gruppe H erweitert. Zugelassen werden neu die lokale Absenkung der relativen Dichte sowie der maximale H2-Gehalt von 10% bei vorgängiger sicherheitstechnischer Überprüfung der Gasinfrastruktur. Es ist weiterhin möglich, die Gasinfrastruktur mit der gewohnten Gasbeschaffenheit zu beschicken.

Die G-HK hat beschlossen, den Entwurf der G18 Ende September in eine sechswöchige Vernehmlassung zu schicken. Die Geschäftsstelle des SVGW plant, während der Vernehmlassungszeit Online-Seminare durchzuführen, um die gemachten Anpassungen an der Richtlinie zu erläutern. Geplant ist, die Richtlinie im 2. Quartal 2022 in Kraft zu setzen.

Empfehlungen an die Unterkommissionen

Die Richtlinie gilt zukünftig als Basisdokument für das Regelwerk im Fachbereich Gas. Darauf aufbauend werden die Richtlinien G13 «Einspeisung von erneuerbaren Gasen» und G23 «Metering Code Gas» angepasst und miteinander abgeglichen. Weitere Richtlinien werden folgen.

Die Arbeiten an der Richtlinie G13 schreiten in der G-UK4 «Erneuerbare Gase» voran. Der Fokus der Richtlinie ist nun auf den Netzbetreiber und seine Verantwortlichkeit bezüglich der Gasbeschaffenheit im Netz gerichtet.

Die AG «Regelwerk H2» hat Empfehlungen zu einem H2-Gehalt von 10% zuhanden der G-UK2 «Haustechnik & Zertifizierungsprodukte» für die Richtlinie G1 «Gasinstallationen» ausgesprochen. Die G-UK2 wird die Empfehlungen einpflegen.

Zuhanden der G-UK1 «Verteilung & Speicherung» wurden Empfehlungen bezüglich der Abstimmung zwischen G1 und G7 «Druckregelanlagen» zur Unterscheidung von Druckregelanlagen und -geräten ausgesprochen. Die Empfehlungen werden in die G7 aufgenommen.

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