Die Gas-Unterkommission 4 (G-UK4) hat über die anstehende Revision der G18 Richtlinie für die Gasqualität beraten. Die G18 wird in Zukunft ein Referenzdokument für das restliche SVGW-Regelwerk. Sie wird alle Aspekte der Gasbeschaffenheit abdecken. Aus diesem Grund beantragte die G-UK4, dass die Gas-Hauptkommission (G-HK) eine Arbeitsgruppe zur Bearbeitung dieser Thematik einsetzt. Die
G-UK4 wird diese neue Arbeitsgruppe unter anderem bei der Festlegung von Grenzwerten für Gasbegleitstoffe unterstützen.
In einem weiteren Traktandum informierte Andreas Peter, Sekretär der AG «Biogas», über den Status der Vernehmlassung der G10002 «Merkblatt für Planung, Erstellung, Betrieb und Instandhaltung von Gasinstallationen in Biogasanlagen». Von Seiten der G-UK4 sind keine technischen Änderungen eingegangen. Nach dem Ende der Vernehmlassung und der Einarbeitung allfälliger Anmerkungen wird mit einer Genehmigung durch die G-UK4 im März gerechnet.
Die Revision der G13 «Richtlinie für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen» wird das Hauptarbeitsgebiet der G-UK4 fürs Jahr 2021. Einerseits werden die technischen Grundlagen der G13 aufdatiert. Andererseits wird evaluiert, ob die technischen Anforderungen je nach Einspeisemenge an Biogas, synthetischem Methan aus PtX-Anlagen und Wasserstoff angepasst werden. Für die Änderungen der technischen Aspekte in der G13 wird ein Kernteam bestehend aus zwei Mitgliedern der G-UK4, der SVGW-Geschäftsstelle und dem TISG einen Entwurf für die nächste G-UK4- Sitzung Mitte März vorbereiten. Für die allfälligen Änderungen in der G13 bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen ist die G-UK4 in engem Austausch mit der Arbeitsgruppe «Erneuerbare Gase» des VSG (Verband der schweizerischen Gasindustrie).
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