Der Geltungsbereich der G14 bezieht sich neu auf Gasleitungsanlagen und richtet sich an Netzbetreiber unter kantonaler Aufsicht. Damit wird den geänderten Bedürfnissen der Branche und den Anliegen des SVGW Rechnung getragen. Der Umfang der meldepflichtigen Ereignisse wurde eingegrenzt und ist nun klarer definiert. Die zuständige Arbeitsgruppe arbeitet momentan einen Vorschlag für ein Reglement aus, welches praxisnah den künftigen Umgang mit Schadensereignissen in der Gasbranche beschreiben wird.
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