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18. Mai 2020

G14: Inkraftsetzung per 1. August

Über das Erfassen von Schadensereignissen an Gasleitungen

Die Richtlinie G14 „Erfassung von Schadensereignissen an Gasleitungsanlagen“ wurde am 12. März durch den Vorstand des SVGW genehmigt und wird auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt.

Der Geltungsbereich der G14 bezieht sich neu auf Gasleitungsanlagen und richtet sich an Netzbetreiber unter kantonaler Aufsicht. Damit wird den geänderten Bedürfnissen der Branche und den Anliegen des SVGW Rechnung getragen. Der Umfang der meldepflichtigen Ereignisse wurde eingegrenzt und ist nun klarer definiert. Die zuständige Arbeitsgruppe arbeitet momentan einen Vorschlag für ein Reglement aus, welches praxisnah den künftigen Umgang mit Schadensereignissen in der Gasbranche beschreiben wird.

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