Die überarbeitete «Richtlinie für Rohrleitungen» enthält einige wichtige Neuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen wie zum Beispiel der Druckprüfung, der nachträglichen Druckerhöhung oder der In- und Ausserbetriebnahme von Rohrleitungen.
Der ursprüngliche Auslöser für die Revision der G2 waren Präzisierungen betreffend Anschluss-leitungen, Einflüssen von Naturgefahren, Stilllegungen von Rohrleitungen oder der Umgang mit Leckagen.
Die nun vorliegende Richtlinie gilt für die Planung, den Bau und den Betrieb von Rohrleitungen mit maximal zulässigen Betriebsdrucken bis und mit 5 bar, einschliesslich der Anschlussleitungen. Sie gilt aber sinngemäss auch bei einer nachträglichen Erhöhung des zulässigen Betriebsdrucks. Die Richtlinie gilt ausschliesslich für Erdgas und erdgasähnliche Brenn- und Treibstoffe leichter als Luft gemäss SVGW-Richtlinie G18 für die Gasbeschaffenheit.
Für die Umsetzung der Richtlinie wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020 festgelegt.
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