Die dritte Sitzung der Gas-Hauptkommission (G-HK) im Jahr fand Anfang September in Olten statt. Im Fokus standen erneuerbare Gase, die Vernehmlassung der Empfehlung G1007 sowie die Stellungnahme des SVGW zur revidierten Rohrleitungsverordnung.
Eine Arbeitsgruppe aus der G-UK2 hat die nun als Entwurf vorliegende Empfehlung G1007 erarbeitet. Diese konkretisiert die in der G1 beschriebene periodische Sicherheitskontrolle an Erdgasinstallationen. Die Empfehlung legt somit einen branchenweiten Mindeststandard fest. Im Oktober wird der Entwurf an alle Gasnetzbetreiber und involvierten Organisationen zur Stellungnahme versandt.
Die G-UK1 finalisiert zudem die Arbeiten an der totalrevidierten Richtlinie G2 «Rohrleitungen». Rückmeldungen aus der Vernehmlassung machten deutlich, dass beim Kapitel 8 «Prüfen von Rohrleitungen» noch immer Revisionsbedarf besteht. In die Richtlinie fliesst auch der in der Rohrleitungsverordnung (RLV) vorgesehene neue Geltungsbereich für Rohrleitungen unter kantonaler Aufsicht ein. Die Neuerscheinung der G2 ist für den Frühling 2019 geplant.
Die G-UK4 konnte die Erarbeitung eines Argumentariums zum Restmethanwert bei der Biogasaufbereitung abschliessen. Es ist nun ein einfacher Vergleich der drei gängigsten Aufbereitungsverfahren von Biogas in Bezug auf deren Treibhausgasbelastungen vorhanden. Der Vergleich wird als Fachinformation des SVGW zur Verfügung gestellt.
Für das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Erhöhung des Wasserstoffanteils im Erdgas wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Neben der Analyse von (internationalen) Forschungsresultaten werden der Nutzen und die Inhalte eines allfälligen Pilotprojektes in der Schweiz geprüft. Die Erkenntnisse und Erfahrungen sollen für die Netzbetreiber in einem Leitfaden zusammengefasst werden. Ideen und Vorschläge zur Umsetzung eines Pilotprojekts sind vorhanden, die Arbeitsgruppe wird die nächsten Schritte evaluieren.
Intensiv diskutiert wurde über die Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV). Informationen zur konkreten Stellungnahme des SVGW sind im Beitrag «Totalrevision der RLV - der SVGW nimmt Stellung» festgehalten.
Der SVGW wird bis Ende Jahr die Prozesse erarbeiten, die es für einen standardisierten Datenaustausch im liberalisierten Schweizer Gasmarkt braucht. Als Basis dient der Metering-Code Gas G23. Des Weiteren wird eine Analyse des aktuellen Gasmarktmodells erfolgen, um auf die notwendigen Datenaustausch- und Wechselprozesse zu schliessen und diese zu definieren. Die für diese Prozesse benötigten technischen Definitionen gemäss Vorgaben des Europäischen Energieforums EbIX werden erstellt. Damit sind auch die Grundlagen für die noch zu erstellenden Branchendokumente zur Standardisierung der Datenaustauschprozesse im Schweizer Gasmarkt gegeben.
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