Der SVGW will die Fachkompetenz von CNG-Mechanikern mittels Personenzertifizierung auch weiterhin sicherstellen. Daher wurde entschieden, das Reglement «Zertifizierung von Personen, die Kontrollen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an gasführenden Installationen von Erdgasfahrzeugen ausführen» (G204) und die Schulungsunterlagen zu aktualisieren. Die Überarbeitung der fachtechnischen Unterlagen und der dazugehörenden Kursgestaltungen wird eine Arbeitsgruppe aus der Auto- und Gasbranche unter Leitung des TISG-Inspektors Norbert Oberholzer durchführen.
Die Zertifizierung ist nötig, da das Bundesamt für Strassen (Astra) im Merkblatt «Strassenfahrzeuge mit Gasinstallationen; Anforderungen und Prüfungen» verlangt, dass die Nachprüfung von «Erdgasanlagen» durch eine zertifizierte Fachperson erfolgen muss. Die Nachprüfung selbst geschieht in Übereinstimmung mit den Anforderungen des ECE-Reglements Nr. 110: «Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung: I. Der speziellen Bauteile von Kraftfahrzeugen, in deren Antriebssystem komprimiertes Erdgas (CNG) verwendet wird, II. Von Fahrzeugen hinsichtlich des Einbaus spezieller Bauteile eines genehmigten Typs für die Verwendung von komprimiertem Erdgas (CNG) in ihrem Antriebssystem».
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