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27. Januar 2016

Statutenänderung

Der SVGW setzt auf Fernwärme

Die Generalversammlung des SVGW stimmte im September 2015 einer Statutenänderung zu, die besagt, dass neben Gas und Wasser auch die Fernwärme zu den Aufgabenbereichen des SVGW zählt. Seit Juli 2015 ist Nathalie Spiller als technische Beraterin für den Aufbau der entsprechenden Fachstelle tätig. Erstes Ziel ist die Erarbeitung von Richtlinien sowie Aus- und Weiterbildungsangeboten. Bereits konnten auch Dienstleistungsverträge mit mehreren Energiewerken abgeschlossen werden.

Zurzeit gelten in der Schweiz für die Fernwärme europäische Normen, die durch die Schweizerische Normenvereinigung (SNV) anerkannt sind. Daneben existieren Vorschriften durch den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und interne Regelwerke einzelner grösserer Werke. Es fehlten jedoch übergeordnete Dokumentationen und Regelungen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Energiewerken und dem SVGW erarbeitet nun schrittweise ein neues Regelwerk. In einer ersten Phase soll bis Ende 2016 eine Richtlinie (F1) zu Fernwärme mit hohen Temperaturen (> 110°C) entstehen, 2017 und 2018 werden dann Richtlinien zu Fernwärme mit tieferen Temperaturen (< 110°C) und Anergienetzen folgen. Gemeinsam mit dem Leitfaden des Verbands Fernwärme Schweiz, der vor allem Marketing und wirtschaftliche Aspekte abdeckt, sowie dem vom BFE in Auftrag gegebene Planungshandbuch des Ingenieurbüros VERENUM entstehen so Werkzeuge für alle Akteure im Fernwärmebereich.

Dienstleitungsvertrag mit den angeschlossenen Werken

Für Nathalie Spiller, technische Beraterin Fernwärme des SVGW, ist es wichtig, den Werken, die Fernwärmenetze aufbauen oder betreiben gute Grundlagen und eine kompetente Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Nach ihrem BSc-Abschluss in allgemeiner Maschinentechnik hat sie bei Integrierte Wärme und Kraft AG (IWK) zwei Jahre als Projektleiterin für Blockheizkraftwerke mit Gasmotoren gearbeitet und dabei Projekte vom Kaufvertrag bis zur Inbetriebnahme begleitet. Sie hält klar fest: „Die Branche soll durch das Regelwerk nicht überreguliert werden, sondern es sollen Grundsätze zur Qualitätssicherung festgehalten werden, die auch kleineren Werken die Integration der Fernwärme ermöglichen, ohne dass ihnen unnötig hohe Kosten entstehen.“ Das Projekt Fernwärme des SVGW wurde auf Initiative von interessierten Werken lanciert, was beweist, dass ein grosser Bedarf an einheitlichen Regeln besteht.

Bereits konnte mit den ersten Werken ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Als Gegenleistung zur Jahresgebühr wird eine Anzahl klar definierter Dienstleistungen angeboten. Zu den angeschlossenen Werken gehören die Industriellen Werke Basel (IWB), die Service Industriel de Genève (SIG), Energie Wasser Bern (EWB), Fernwärme Chur (Tochtergesellschaft der IBC Energie Wasser Chur) und die Aziende Industriali di Lugano (AIL). Sie bilden gemeinsam einen Steuerungsausschuss und stellen Experten für die Arbeitsgruppe „Richtlinien“ Verfügung. Mit weiteren Werken steht der SVGW in Verhandlung.

Regelwerk und Ausbildung

Erste Priorität hat die Entwicklung der Richtlinien; gleichzeitig wird ein Aus- und Weiterbildungskonzept im Bereich Fernwärme erarbeitet. Auf Ende 2016 sind bereits eine Pilotveranstaltung mit dem Schwerpunkt „Betrieb und Unterhalt“ und die Publikation einer Fernwärmestatistik geplant.
Es sei wichtig, die Bedürfnisse der Mitglieder abzuschätzen und gezielte Angebote zu entwickeln, meint Nathalie Spiller. Dazu gehören unter anderem eine Datenbank mit akkreditierten Rohrnetzmonteuren und eine Austauschplattform, auf der sich Unternehmen mit ihren Referenzprojekten vorstellen können.

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