Die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wurden total überarbeitet. Dabei wurde das heutige Sicherheitsniveau beibehalten und die Anforderungen sorgfältig wirtschaftlich optimiert. Mitberücksichtigt wurde auch der aktuelle Stand der Technik in den europäischen Normen.
Die neuen VKF-Brandschutzrichtlinien 2015 sollen an der IOTH-Plenarsitzung (Interkantonales Organ technische Handelshemmnisse) vom 18.09.2014 genehmigt und auf den 01.01.2015 in Kraft gesetzt werden. Sie kommen in allen Kantonen zur Wirkung unabhängig davon, wie der Brandschutz organisiert ist.
Die Überarbeitung hat auch Folgen für die SVGW-Richtlinie G1 (Gasleitsätze) und den SVGW-Richtlinien-Entwurf L1 für Flüssiggasinstallationen. Der SVGW wird rasch eine Arbeitsgruppe einsetzen, um die entsprechenden Dokumente für die SVGW-Richtlinie G1 (Zirkulare usw.) auf den 1.1.2015 bereit zu haben.
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