Die Revisionen der G13 für die Einspeisung von Biogas und G209 für die technische Abnahme, Zulassung und Betriebsaufsicht von Anlagen zur Einspeisung von Biogas wurden von der Oberzolldirektion (OZD) begutachtet. Die OZD ist mit dem Restmethanwert von 2,5% und einer Besitzstandswahrung der bestehenden Anlagen bis Juni 2020 einverstanden. Dann läuft die Treibstoffzollbefreiung für nachhaltige Treibstoffe aus. Die G-HK hat die Änderung angenommen und die G13 sowie das Reglement G209 für die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2014 an den Vorstand weitergeleitet.
Matej Grilc präsentierte Auswertungen der Schadensfälle aus den Jahren 2008 und 2012, aufgeteilt nach unterschiedlichen Parametern wie Leitungsmaterial, Dimension, Druckbereich, Anschlussleitung oder Versorgungsleitung. Die Daten werden in Zukunft in einem Merkblatt aufgearbeitet. Ein Entwurf mit Vergleichen zum Ausland wird der nächsten G-HK vorgelegt. Es wurde angeregt, ob werkspezifische Analysen vom SVGW gemacht werden könnten.
In letzter Zeit wurden gleich zwei LCNG-Anlagen realisiert, die vom TISG abgenommen wurden. Voraussichtlich werden weitere folgen. Deshalb will der SVGW LNG-Anlagen in sein Regelwerk aufnehmen. Es wurde eine mit Fachleuten besetzte Arbeitsgruppe einberufen, die neue Richtlinien zur Thematik von LNG im Einklang zu den internationalen Normen vorlegen wird. Das BQM wird weitergeführt wie bisher. Dies nachdem die Geschäftsstelle von der G-HK beauftragt wurde, eine Abklärung zur Weiterführung des BQM zu machen. Neu wurden die Herren Enrico Riboni (Viteos, Neuchâtel) und Eugen Spitznagel (Erdgas Zürich) in die G-UK1 gewählt.
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