Bisher waren Brennstoffe, bei denen sich bei weniger als 55 Grad Celsius ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann, nicht für den Antrieb von Passagierschiffen zugelassen. Diese Bestimmung war im Jahr 1994 aus Sicherheitsüberlegungen in die Schiffbauverordnung eingeführt worden und verhinderte beispielsweise die Nutzung von Benzin für den Antrieb von Schiffen. Mit der Vorschrift werden indes auch klimafreundliche Brennstoffe wie Erdgas oder Wasserstoff als Energieträger von Schiffen ausgeschlossen.
Dies will das BAV mit der Revision nun ändern und so einen Beitrag dazu leisten, dass die Schiffe künftig weniger CO2 ausstossen. Alternative Energieträger sollen unter der Bedingung zugelassen werden, dass die betroffenen Unternehmen die geltenden Regeln der Technik in diesem Bereich einhalten. Zudem werden vom zuständigen Personal ausreichende Fachkenntnisse verlangt. Weiter kann der Zugang zu bestimmten Teilen von Schiffen mit neuen Energieträgern eingeschränkt werden.
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)