Hersteller, Anbieter und andere Inverkehrbringer von Gasgeräten für Endanwender, insbesondere von Gasgeräten für KonsumentInnen und gastechnischen Produkten für die Fachinstallation in Gebäuden und Anlagen.
Inverkehrbringer von Gasgeräten sind verpflichtet, sich an die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes und der Gasgeräteverordnung zu halten. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit des Schweizer Gasgerätemarktes und der Konsumentinnen und Konsumenten. Der SVGW unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und überwacht den Markt für Gasgeräte im Auftrag des SECO.
Einfache Erläuterung von Pflichten der komplexen gesetzlichen Vorgaben für Inverkehrbringer. Praktische Beispiele und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Gasgeräte gesetzeskonform und sicher anzubieten.
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Datum: 18. September 2025, 09.30 – 12.00 Uhr
Ort: Webinar, MS-Teams
Information und Anmeldung: www.svgw.ch/IVK
Kontakt: Regula Hoffmann, r.hoffmann@svgw.ch, Tel. 044 806 30 72
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