Der SVGW schreibt im Rahmen der Richtlinien G2 («für Rohrleitungen»), W4 («für Wasserverteilung») und F2 (für Fernkälte- und Anergienetze) vor, dass PE-Schweisser, die Rohre aus PE verbinden, ein gültiges Schweisserzertifikat (SZ) und einen gültigen Schweisserpass (SP) besitzen müssen. Ferner ist dies eine Voraussetzung für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung Rohrnetzmonteur/in. Im Jahr 2019 wurde der Prozess zur Überarbeitung des bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsreglements initiiert, damit die geforderte Personalqualifikation beim PE-Schweissen erreicht werden kann. Vertreter aus den Trägern (suissetec, SBV, VSA und SVGW) und den Ausbildungsorganisationen (VKR und SVS) haben die Vorgaben zur Erreichung der nötigen Qualifikationen zusammengestellt.
Das neue Reglement GWF101 stellt die Grundlage für das Schweissen und Verlegen von druckbeaufschlagten, Rohren und Rohrleitungsteilen aus PE in Wasser-, Gas-, Fernkälte- und Anergie-Netzen dar. Das Reglement deckt zudem die Mindestanforderungen für Ausbildung, Erstprüfung und Verlängerungsprüfung ab.
Relevante Neuerungen im Ablauf in der Verlängerungsausbildung gemäss GWF101:
Bei unterbrochener Schweisstätigkeit von länger als sechs Monaten am Stück oder unregelmässiger Schweisspraxis beträgt die Gültigkeit der VA weiterhin drei Jahre
Der SVGW wird künftig auf seiner Website ein Personenregister führen, das die PE-Schweisser mit gültigem SZ/SP listet (freiwillig).
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