Gemäss den Beschlüssen des Bundesrates vom 16. April 2020 wird eine langsame Lockerung des Versammlungsverbotes erst nach dem 8. Juni 2020 möglich sein. Die Öffnung von Restaurants vor dem Sommer ist offenbar unwahrscheinlich. Mit dem Entscheid, auf eine physische Durchführung der Jahresversammlung zu verzichten, schafft der Vorstand Planungssicherheit und leistet einen Beitrag, um die Vereinsmitglieder, Gäste sowie die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle bestmöglich zu schützen.
Wir werden den Mitgliedern die Traktandenliste, die detaillierten Berichte und Anträge zur Beschlussfassung sowie die Empfehlungen des Vorstandes rechtzeitig zukommen lassen. Ebenso werden wir Sie im Detail über das Verfahren zur Beschlussfassung informieren. Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Traktanden stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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