Bis heute werden die Anbieter von Kursen, die auf eidgenössische Berufs- oder FachprĂŒfungen vorbereiten, von den Kantonen gemĂ€ss Regelungen der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) subventioniert. Dazu gehört auch der SVGW als Anbieter der VorbereitungslehrgĂ€nge auf den eidg. Fachausweis Brunnenmeister und Rohrnetzmonteur. Ab 2018 erhalten die Absolventen vorbereitender Kurse direkt vom Bund BeitrĂ€ge an die Kurskosten.
Das Parlament hat im Dezember 2016 eine Ănderung des Berufsbildungsgesetzes angenommen und einer neuen Finanzierung der höheren Berufsbildungâ subjektorientierte Ausrichtung der BeitrĂ€ge durch den Bund â zugestimmt. Einerseits ging es darum, die weitgehend von Arbeitnehmern/Arbeitgebern geleistete Finanzierung vorbereitender Kurse auf eidgenössische PrĂŒfungen der öffentlichen UnterstĂŒtzung von Studierenden auf TertiĂ€rstufe (höhere Fachschulen, Hochschulen) anzugleichen. Andererseits sollte die unterschiedliche UnterstĂŒtzung von Vorbereitungskursen innerhalb der Berufsbildung und unter den Kantonen bereinigt werden und zur schweizweiten Gleichbehandlung von Kandidatinnen und Kandidaten fĂŒhren. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat das neue Subventionsmodell und die ab 1. Januar 2018 gĂŒltigen Vollzugsbestimmungen verabschiedet.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von VorbereitungslehrgĂ€ngen auf eidg. BerufsprĂŒfungen (z.B. Brunnenmeister, Rohrnetzmonteur) sind neu berechtigt beim Bund einen Subventionsbeitrag im Umfang von 50% des Kursgeldes zu beantragen. Beitragsvoraussetzung ist, dass sie an einer eidgenössischen BerufsprĂŒfung teilgenommen haben (unabhĂ€ngig vom PrĂŒfungserfolg) und die Rechnungsstellung fĂŒr den Vorbereitungslehrgang an den Teilnehmer privat erfolgte. FĂŒr den Subventionsantrag steht der Teilnehmer in der Pflicht, der Anbieter bestĂ€tigt die Teilnahme an Kurs und PrĂŒfung sowie das bezahlte Kursgeld. Die Subvention kann deshalb erst nach absolvierter BerufsprĂŒfung eingefordert werden. Im Januar 2018 wird der Bund ein Online-Portal aufschalten, wo die Anbieter der VorbereitungslehrgĂ€nge alle fĂŒr die SubventionsantrĂ€ge der Teilnehmer benötigten Angaben und BestĂ€tigungen bereitstellen.
Durch den Wegfall der kantonalen Bildungssubventionen war der SVGW gezwungen die Preise der VorbereitungslehrgĂ€nge auf die eidg. BerufsprĂŒfungen neu festzulegen. Diese betragen neu ab 2018 fĂŒr den Lehrgang Brunnenmeister CHF 5â500.â (bisher CHF 4â000.--) und den Lehrgang Rohrnetzmonteur CHF 6â000.â (bisher 5â000.--). Durch den Subventionsbeitrag des Bundes von 50% reduzieren sich die Kosten fĂŒr den Teilnehmer auf CHF 2â750 fĂŒr den Lehrgang Brunnenmeister bzw CHF 3â000.âfĂŒr den Lehrgang Rohrnetzmonteur.
Bei der Ausgestaltung von Weiterbildungsvereinbarungen seitens Arbeitgeber ist zu berĂŒcksichtigen, dass der Bund die BeitrĂ€ge nur an Privatzahler richtet und die PrĂŒfungsgebĂŒhr (unverĂ€ndert CHF 1â500.--) nicht Bestandteil der Subventionsregelung ist.
Der SVGW hat sĂ€mtliche Vorkehrungen getroffen, damit die Teilnehmer ab 2018 reibungslos die ihnen zustehenden BeitrĂ€ge beantragen können und steht bei Fragen zur VerfĂŒgung (t.rotach@svgw.ch). Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auch unter www.sbfi.admin.ch
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sÀmtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugÀnglich.
Kommentare (0)