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17. November 2017

Bildung

Systemwechsel bei der Finanzierung der höheren Berufsbildung

Die Finanzierung der höheren Berufsbildung wird sich per 2018 markant Ă€ndern. So werden nicht mehr lĂ€nger die Anbieter von Kursen, die auf eidgenössische Berufs- oder FachprĂŒfungen vorbereiten, von den Kantonen subventioniert, sondern die Kursbesucher direkt vom Bund. Dies fĂŒhrt zu Preisanpassungen bei den SVGW-LehrgĂ€ngen.
  

Bis heute werden die Anbieter von Kursen, die auf eidgenössische Berufs- oder FachprĂŒfungen vorbereiten, von den Kantonen gemĂ€ss Regelungen der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) subventioniert. Dazu gehört auch der SVGW als Anbieter der VorbereitungslehrgĂ€nge auf den eidg. Fachausweis Brunnenmeister und Rohrnetzmonteur. Ab 2018 erhalten die Absolventen vorbereitender Kurse direkt vom Bund BeitrĂ€ge an die Kurskosten.

Hintergrund und Grundlage

Das Parlament hat im Dezember 2016 eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes angenommen und einer neuen Finanzierung der höheren Berufsbildung– subjektorientierte Ausrichtung der BeitrĂ€ge durch den Bund – zugestimmt. Einerseits ging es darum, die weitgehend von Arbeitnehmern/Arbeitgebern geleistete Finanzierung vorbereitender Kurse auf eidgenössische PrĂŒfungen der öffentlichen UnterstĂŒtzung von Studierenden auf TertiĂ€rstufe (höhere Fachschulen, Hochschulen) anzugleichen. Andererseits sollte die unterschiedliche UnterstĂŒtzung von Vorbereitungskursen innerhalb der Berufsbildung und unter den Kantonen bereinigt werden und zur schweizweiten Gleichbehandlung von Kandidatinnen und Kandidaten fĂŒhren. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat das neue Subventionsmodell und die ab 1. Januar 2018 gĂŒltigen Vollzugsbestimmungen verabschiedet.

 

 

 

Subjektfinanzierung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer von VorbereitungslehrgĂ€ngen auf eidg. BerufsprĂŒfungen (z.B. Brunnenmeister, Rohrnetzmonteur)  sind neu berechtigt beim Bund einen Subventionsbeitrag im Umfang von 50% des Kursgeldes zu beantragen. Beitragsvoraussetzung ist, dass sie an einer eidgenössischen BerufsprĂŒfung teilgenommen haben (unabhĂ€ngig vom PrĂŒfungserfolg) und die Rechnungsstellung fĂŒr den Vorbereitungslehrgang an den Teilnehmer privat erfolgte. FĂŒr den Subventionsantrag steht der Teilnehmer in der Pflicht, der Anbieter bestĂ€tigt die Teilnahme an Kurs und PrĂŒfung sowie das bezahlte Kursgeld. Die Subvention kann deshalb erst nach absolvierter BerufsprĂŒfung eingefordert werden. Im Januar 2018 wird der Bund ein Online-Portal aufschalten, wo die Anbieter der VorbereitungslehrgĂ€nge alle fĂŒr die SubventionsantrĂ€ge der Teilnehmer benötigten Angaben und BestĂ€tigungen bereitstellen.

Preisanpassungen ab 2018

Durch den Wegfall der kantonalen Bildungssubventionen war der SVGW gezwungen die Preise der VorbereitungslehrgĂ€nge auf die eidg. BerufsprĂŒfungen neu festzulegen. Diese betragen neu ab 2018 fĂŒr den Lehrgang Brunnenmeister CHF 5‘500.— (bisher CHF 4‘000.--) und den Lehrgang Rohrnetzmonteur CHF 6‘000.— (bisher 5‘000.--). Durch den Subventionsbeitrag des Bundes von 50% reduzieren sich die Kosten fĂŒr den Teilnehmer auf CHF 2‘750 fĂŒr den Lehrgang Brunnenmeister bzw CHF 3‘000.—fĂŒr den Lehrgang Rohrnetzmonteur.

Bei der Ausgestaltung von Weiterbildungsvereinbarungen seitens Arbeitgeber ist zu berĂŒcksichtigen, dass der Bund die BeitrĂ€ge nur an Privatzahler richtet und die PrĂŒfungsgebĂŒhr (unverĂ€ndert CHF 1‘500.--) nicht Bestandteil der Subventionsregelung ist.

Der SVGW hat sĂ€mtliche Vorkehrungen getroffen, damit die Teilnehmer ab 2018 reibungslos die ihnen zustehenden BeitrĂ€ge beantragen können und steht bei Fragen zur VerfĂŒgung (t.rotach@svgw.ch). Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auch unter www.sbfi.admin.ch

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