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17. November 2017

Bildung

Systemwechsel bei der Finanzierung der höheren Berufsbildung

Die Finanzierung der höheren Berufsbildung wird sich per 2018 markant ändern. So werden nicht mehr länger die Anbieter von Kursen, die auf eidgenössische Berufs- oder Fachprüfungen vorbereiten, von den Kantonen subventioniert, sondern die Kursbesucher direkt vom Bund. Dies führt zu Preisanpassungen bei den SVGW-Lehrgängen.
  

Bis heute werden die Anbieter von Kursen, die auf eidgenössische Berufs- oder Fachprüfungen vorbereiten, von den Kantonen gemäss Regelungen der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) subventioniert. Dazu gehört auch der SVGW als Anbieter der Vorbereitungslehrgänge auf den eidg. Fachausweis Brunnenmeister und Rohrnetzmonteur. Ab 2018 erhalten die Absolventen vorbereitender Kurse direkt vom Bund Beiträge an die Kurskosten.

Hintergrund und Grundlage

Das Parlament hat im Dezember 2016 eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes angenommen und einer neuen Finanzierung der höheren Berufsbildung– subjektorientierte Ausrichtung der Beiträge durch den Bund – zugestimmt. Einerseits ging es darum, die weitgehend von Arbeitnehmern/Arbeitgebern geleistete Finanzierung vorbereitender Kurse auf eidgenössische Prüfungen der öffentlichen Unterstützung von Studierenden auf Tertiärstufe (höhere Fachschulen, Hochschulen) anzugleichen. Andererseits sollte die unterschiedliche Unterstützung von Vorbereitungskursen innerhalb der Berufsbildung und unter den Kantonen bereinigt werden und zur schweizweiten Gleichbehandlung von Kandidatinnen und Kandidaten führen. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat das neue Subventionsmodell und die ab 1. Januar 2018 gültigen Vollzugsbestimmungen verabschiedet.

 

 

 

Subjektfinanzierung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Vorbereitungslehrgängen auf eidg. Berufsprüfungen (z.B. Brunnenmeister, Rohrnetzmonteur)  sind neu berechtigt beim Bund einen Subventionsbeitrag im Umfang von 50% des Kursgeldes zu beantragen. Beitragsvoraussetzung ist, dass sie an einer eidgenössischen Berufsprüfung teilgenommen haben (unabhängig vom Prüfungserfolg) und die Rechnungsstellung für den Vorbereitungslehrgang an den Teilnehmer privat erfolgte. Für den Subventionsantrag steht der Teilnehmer in der Pflicht, der Anbieter bestätigt die Teilnahme an Kurs und Prüfung sowie das bezahlte Kursgeld. Die Subvention kann deshalb erst nach absolvierter Berufsprüfung eingefordert werden. Im Januar 2018 wird der Bund ein Online-Portal aufschalten, wo die Anbieter der Vorbereitungslehrgänge alle für die Subventionsanträge der Teilnehmer benötigten Angaben und Bestätigungen bereitstellen.

Preisanpassungen ab 2018

Durch den Wegfall der kantonalen Bildungssubventionen war der SVGW gezwungen die Preise der Vorbereitungslehrgänge auf die eidg. Berufsprüfungen neu festzulegen. Diese betragen neu ab 2018 für den Lehrgang Brunnenmeister CHF 5‘500.— (bisher CHF 4‘000.--) und den Lehrgang Rohrnetzmonteur CHF 6‘000.— (bisher 5‘000.--). Durch den Subventionsbeitrag des Bundes von 50% reduzieren sich die Kosten für den Teilnehmer auf CHF 2‘750 für den Lehrgang Brunnenmeister bzw CHF 3‘000.—für den Lehrgang Rohrnetzmonteur.

Bei der Ausgestaltung von Weiterbildungsvereinbarungen seitens Arbeitgeber ist zu berücksichtigen, dass der Bund die Beiträge nur an Privatzahler richtet und die Prüfungsgebühr (unverändert CHF 1‘500.--) nicht Bestandteil der Subventionsregelung ist.

Der SVGW hat sämtliche Vorkehrungen getroffen, damit die Teilnehmer ab 2018 reibungslos die ihnen zustehenden Beiträge beantragen können und steht bei Fragen zur Verfügung (t.rotach@svgw.ch). Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auch unter www.sbfi.admin.ch

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