Die Planung von bivalenten Heizsystemen erfordert zwingend die Auswahl einer aufs Gebäude ausgelegten Anlagenhydraulik. Nur unter dieser Voraussetzung kann der jeweilige Wärmeerzeuger den Anteil am Heiz- und Warmwasserbedarf auf dem jeweils gewünschten Temperaturniveau bereitstellen. Die Systemlösung hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Erreichung der geplanten Deckungsanteile von Brennwertheizung und Wärmepumpe oder Holzheizung.
Beim Heizungsersatz schreibt die MuKEn 2014 in der Standardlösung 10 für bivalente Heizsysteme vor, dass die Grundlast durch eine elektrische Wärmepumpe oder automatisch arbeitende Pellet- respektive Schnitzelheizung abgedeckt sein muss. Die Leistung der Grundlastheizung muss mindestens 25 Prozent der notwendigen Wärmeleistung betragen. Damit können rund 51 Prozent des Energiebedarfs abgedeckt werden.
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