Aber wie steht es bei den Gasversorgungen? Der Auslöser für den Veränderungsbedarf ist der gleiche, die Konsequenzen unterscheiden sich. Dennoch, wie in der Wasserversorgung braucht es ebenso in der Gasversorgung neue Konzepte. In vielen Kantonen gibt es bereits heute Einschränkungen für Heizungen mit fossilen Energieträgern. Im Kanton Zürich beispielsweise besteht seit dem 1. September 2022 ein faktisches Verbot für den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen. Dass der Nutzen einer Gasleitung in einem Wohnquartier gegen null tendiert, wenn keine Häuser mehr über Gasheizungen verfügen, liegt auf der Hand. Wie wir als Gasnetzbetreiber die Transformationsprozesse hin zu unseren neuen Zielnetzen voranbringen, muss individuell entschieden werden. Wichtig ist, sich jetzt Gedanken zu machen, wo es in Zukunft noch Gasnetze braucht und wie der Weg dorthin aussieht.
Einfach abzuwarten, bis die letzte Heizung altershalber ersetzt werden muss, ist in den meisten Fällen nicht beste Lösung. Wenn wir daran denken, Gasleitungen vorzeitig stillzulegen, sollten wir unsere Kundinnen und Kunden nicht vergessen. Die Transformation braucht auch bei ihnen Zeit. Geben wir sie ihnen und informieren wir sie frühzeitig über den eingeschlagenen Weg.
Methan war und ist technisch betrachtet ein toller Energieträger, aber wir sollten ihn zukünftig nur noch dort einsetzen, wo er einen hohen Nutzen erbringt und schwierig zu substituieren ist. Die Beheizung von Einfamilienhäusern gehört sicher nicht dazu.
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Erdgasnutzung