Ende März hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine verkürzte Vernehmlassung eröffnet. Darin geht es um Anpassungen an der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV). Um die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse einzudämmen, so das UVEK, soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden, dass die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Bioziden im Wald erteilen können. Damit soll die Verbreitung dieser invasiven, gebietsfremden Art im Folgejahr verlangsamt werden.
Bisher war es verboten im Wald Biozide auszubringen. Mit der Anpassung sollen Ausnahmebewilligungen unter «bestimmten Voraussetzungen» ermöglicht werden. Die Schaffung von Ausnahmen sorgt für Kritik. Die Interessengemeinschaft 4aqua veröffentlichte kürzlich ihre Position dazu. Laut 4aqua gefährde die Änderung nicht nur die Biodiversität im Wald, sondern auch die Qualität des Trinkwassers, denn viele Grundwasserschutzzonen befinden sich im Wald. Ausserdem könnte mit der Änderung auch mit Wirkstoffen gearbeitet werden, die in der Landwirtschaft längst verboten sind oder gar nie zugelassen waren. Der Versuch, invasive Arten mit hochgiftigen Bioziden einzudämmen, sei bloss eine sinnlose Belastung der Gewässer und der Natur.
Nicht zuletzt sei, so 4aqua, die für die Vorlage gesetzlich vorgeschriebene Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) nicht durchgeführt worden: Eine Bewertung der Risiken für Umwelt, Biodiversität, Trinkwasser und Gesundheit fehle damit vollständig. Sollte die Revision der ChemRRV weiterverfolgt werden, sei der Einsatz von Bioziden im Wald auf Fälle zu beschränken, in denen invasive Neobiota erst punktuell auftreten und mit hoher Wahrscheinlichkeit getilgt werden können. Der Einsatz für eine blosse Eindämmung sei jedoch auszuschliessen.
Aus Sicht des Trinkwasserschutzes ist die Haltung des SVGW eindeutig: Der, wenn auch begrenzte, Einsatz von Bioziden im Wald erhöht die Risiken für die Trinkwassergewinnung. Der Schutz von Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen steht für den SVGW daher auch im Wald an oberster Stelle. Der SVGW fordert in seiner Stellungnahme zur Vorlage entsprechend, dass Biozide im Wald nicht im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen eingesetzt werden dürfen. Bevor ein Zulassung geprüft wird, müssen die Zuströmbereiche der Fassungen im Wald bezeichnet worden sein.
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