Bauernbetriebe, deren Produkte zu hohe PFAS-Werte aufweisen, sollen unterstützt werden. Das verlangt die zuständige Kommission des Ständerates mit einer Motion. Ausserdem will die Kommission bei der Festlegung von PFAS-Grenzwerten die Vollzugstauglichkeit und wirtschaftliche Folgen berücksichtigt haben. Die entsprechende Motion reichte die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Ständerats (Urek-S) mit 10 zu 3 Stimmen ein.
Gemäss der angenommenen Motion soll in erster Linie Geschädigten rasch und gezielt geholfen werden. Weiter will man zusammen mit Betroffenen, Fachleuten und mit den Kantonen Lösungen für den Umgang mit standortspezifischen PFAS-Belastungen finden. Doch auch bei den Grenzwerten will die Kommission ansetzen: Werden Grenzwerte definiert, namentlich für die Landwirtschaft oder die Trinkwasserversorgung, sollen nicht nur die Risiken für Umwelt und Gesundheit beachtet, sondern auch die Vollzugstauglichkeit sowie wirtschaftliche Folgen berücksichtigt werden. Eine Minderheit der Kommission lehnte die Motion ab. Auch ihrer Ansicht nach müsse zwar dringend gehandelt werden, doch da noch viele Fragen offen seien, war sie dagegen den Spielraum für das Festlegen von Grenzwerten von Vorneherein einzuschränken.
Hintergrund der Motion ist, dass 2024 im Kanton St. Gallen zahlreiche mit PFAS belastete Flächen und landwirtschaftliche Produkte entdeckt wurden. Als erste Massnahme wurde in einigen Landwirtschaftsbetrieben der Verkauf von Fleisch gestoppt. Das Austragen von mit Chemikalien belastetem Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen wird als Grund für die Belastung der Böden vermutet.
(sda)
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