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31. Januar 2025

Bundesrat zu Chlorothalonil

Schutz der Einzugsgebiete statt Aufbereitung des Wassers

Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Chlorothalonil übersteigen im Trinkwasser in gewissen Regionen der Schweiz den erlaubten Höchstwert. Die betroffenen Wasserversorger haben grösstenteils Massnahmen zur Senkung der Konzentrationen ergriffen. Dies zeige ein Postulatsbericht, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 verabschiedet hat. Ausserdem hat der Bundesrat entschieden, dass Kosten für die Chlorothalonil-Sanierung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands von den Wasserversorgungen getragen werden müssen.

Die Abbauprodukte von Chlorothalonil, ein Pflanzenschutzmittel, dass in der Schweiz seit den 1970er-Jahren bis 2020 verwendet wurde, übersteigen in gewissen Regionen die Konzentrationen der im Trinkwasser den erlaubten Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Auch wenn der Bevölkerung keine akute Gesundheitsgefahr drohe, so der Bundesrat, müssen die Höchstwertüberschreitungen ernst genommen werden. Es gelte das Prinzip des vorsorglichen Gesundheitsschutzes. Zudem haben die Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit Anrecht auf rechtskonformes Trinkwasser.

Fokus auf Schutz des Einzugsgebietes legen

Wasserversorgungen, deren Trinkwasser den Höchstwert überschreitet, müssen unter der Aufsicht des kantonalen Vollzugs Sanierungsmassnahmen umsetzen, damit das Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören etwa das Mischen mit unbelastetem Wasser oder die temporäre Schliessung von belasteten Fassungen. Technische Aufbereitungsanlagen sollen nur installiert werden, wenn diese rasch umsetzbaren Massnahmen nicht möglich oder schon ausgeschöpft sind, hält der Bundesrat in seiner Pressemitteilung fest. Die Aufbereitung von verschmutztem Wasser darf keine permanente Lösung sein. Der Fokus liegt auf dem vorsorglichen Gewässerschutz, damit schädliche Stoffe gar nicht erst ins Grundwasser gelangen. Das betrifft vor allem den Schutz des Einzugsgebiets der Wasserfassung.

Enge Verfolgung der Sanierungsmassnahmen angewiesen

Um die Wiederherstellung der Konformität des Trinkwassers gesamtschweizerisch sicherzustellen und zu koordinieren, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die für den Vollzug zuständigen Kantone angewiesen, die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen eng zu verfolgen. Die meisten Wasserversorger haben Sanierungsmassnahmen eingeleitet. Zu diesen Ergebnissen kommt der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 20.4087 von Nationalrat Christophe Clivaz («Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und die nötigen Sanierungen finanzieren?»).

Kein Wechsel des Finanzierungssystems

In Bezug auf die Investitionskosten für technische Aufbereitungsmassnahmen zeigt der Postulatsbericht verschiedene Varianten auf. An den geltenden Zuständigkeiten und dem Finanzierungssystem zwischen Wasserversorgungen, Gemeinden, Kantonen und Bund will der Bundesrat festhalten. Die Kosten für die Chlorothalonil-Sanierung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands müssen entsprechend von den Wasserversorgungen getragen werden.

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