Immer mehr Kantone sehen sich veranlasst gegen die Ausbreitung von invasiven Arten in Gewässern vorzugehen. Die Quaggamuschel, ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum, ist das prominenteste Beispiel. Deswegen haben zuletzt die Kantone Luzern, Zürich und Graubünden neue Massnahmen angekündigt oder wie im Fall von Zürich, mit Auflagen teilweise zurückgenommen.
Das seit Mitte September geltende generelle Einwasserungsverbot wird ab Januar 2025 mit Auflagen wieder aufgehoben. Ab 2025 dürfen Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern - sofern sie einzig in einem Gewässer verkehren. Die neue Regelung gilt ab 6. Januar 2025, wie die kantonale Baudirektion letzte Woche mitteilte. Besitzer eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffes können über ein digitales Meldeformular ein «Heimgewässer» deklarieren. Dort ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Diese neuen Regeln gelten voraussichtlich bis ins zweite Quartal 2025. Bis dann soll im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und reinigungspflicht für alle schiffbaren Gewässer - also auch für den Zürichsee - eingeführt werden. Damit könnten Schiffe wieder auf verschiedenen Seen eingesetzt werden. Bei jedem Gewässerwechsel müssen sie aber zwingend von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle gereinigt werden. Die Vorbereitungen für die Schulung und Zertifizierung dieser Stellen sind im Gang, wie es in der Mitteilung heisst.
Der Kanton Graubünden bereitet sich auf die Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor. Damit soll beim Wechsel in ein anderes Gewässer verhindert werden, dass gebietsfremde Tiere und Pflanzen in Bündner Seen und Flüsse eingeschleppt werden. Die Melde- und Reinigungspflicht werde frühestens ab April 2025 für immatrikulierte Schiffe gelten. Bis dahin müsse eine Online-Anwendung zur Verfügung stehen und autorisierte Reinigungsstellen bezeichnet werden.
Auf dem Sempacher-, Baldegger und Rotsee im Kanton Luzern dürfen keine fremden Schiffe mehr eingewassert werden. Im Vierwaldstättersee kommt die Quaggamuschel bereits vor. Im Sempacher-, Baldegger- und Rotsee konnte sie gemäss der Mitteilung aber noch nicht nachgewiesen werden. Damit die Muschel nicht in die drei Gewässer eingeschleppt wird, hat der Regierungsrat ein Einwasserungsverbot erlassen. Schiffe, die nur in einem der drei Seen verkehren, dürfen dort weiterhin eingewassert werden. Vom Verbot ausgeschlossen sind auch Polizei-, Feuerwehr- oder Militärschiffe. Auf dem Rotsee darf zudem weiterhin gerudert werden. Die vom Verbot ausgenommenen Schiffe müssen aber vor dem Einwassern gereinigt werden.
Mitteilung sda
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)