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09. Dezember 2024

PFAS und Mikroplastik

Vernehmlassung über Verordnungen im Umweltbereich

Am 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu geplanten Änderungen von Verordnungen des Umweltrechts eröffnet, so zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, zur Luftreinhalte-Verordnung, zur Abfallverordnung und zu mehreren Verordnungen im Bereich der Biotope. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. März 2025. Die Anpassungen harmonisieren die Regulierung von PFAS und Mikroplastik mit internationalem Recht und stärken unter anderem den Schutz der Biotope.

Um den Handel zu stärken und Gesundheit und Umwelt besser zu schützen, soll die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an das geltende internationale Recht angeglichen werden. Dafür sollen Regelungen des EU-Rechts zu per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und zu Mikroplastik übernommen werden. Zudem sollen bestehende Vorschriften zu bleihaltigem Polyvinylchlorid (PVC) und Formaldehyd verschärft und Regelungen zu ozonschichtabbauenden Stoffen und synthetischen Treibhausgasen angepasst werden. Mit den Anpassungen kommt die Schweiz internationalen Verpflichtungen nach und bildet den aktuellen Stand der Technik ab.

Biotope-Verordnungen: Stärkung des Biotop-Schutzes

Die Biotope von nationaler Bedeutung machen heute 2.3 Prozent der Schweizer Landesfläche aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität. Die anstehende Revision beruht auf Anträgen der Kantone und strebt an, die ausgeschiedenen Flächen auf Bundes- und Kantonsebene besser aufeinander abzustimmen. Die Anpassungen sollen die Nutzung von an Biotope grenzenden Flächen erleichtern und den Biotopschutz stärken. Betroffen sind die Verordnungen über Hoch- und Flachmoore, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen. Insgesamt nimmt die Fläche der nationalen Biotope um 0.04 Prozent der Landesfläche zu.

Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2024 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 20. März 2025.

Weitere Informationen und Quelle

Pressemitteilung Bundesrat

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