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29. November 2024

Deponien und Gewässerschutz

Bundesrat passt Abfallverordnung an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November Anpassungen an drei Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Eine der geänderten Verordnungen betrifft die Erweiterung von Deponien in Ausnahmefällen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Weil in manchen Regionen Deponiekapazitäten für Verbrennungsrückstände knapp werden, so gab der Bundesrat diese Woche bekannt, wurde die Abfallverordnung (VVEA) in Abstimmung mit der Gewässerschutzverordnung geändert. So dürfen künftig bestehende Deponien im Bereich von nutzbarem Grundwasser in Ausnahmefällen erweitert werden, wenn der Gewässerschutz gewährleistet sei und keine alternativen Standorte ausserhalb des Gewässerschutzbereiches verfügbar sind. Mit der Änderung sollen insbesondere Regionen mit knappen Deponiekapazitäten entlastet werden.

Stellungnahme des SVGW

Im Vorfeld der Änderung nahm der SVGW folgendermassen dazu Stellung: «Die vorliegende Änderung der Abfallverordnung untergräbt unserer Auffassung nach die Ziele des vorsorglichen Ressourcenschutzes und schwächt die Resilienz der Wasserversorgung zunehmend. Eine bedingte Ausdehnung von bestehenden Deponien des Typs C, D und E in das Randgebiet von nutzbaren unterirdischen Gewässern erachtet der SVGW als kritisch, zumal schon geringste Verschmutzungen des Grundwassers aufgrund der hohen lebensmittelrechtlichen Anforderungen zur Aufgabe von Fassungen oder zu hohen Kosten bei einer notwendigen Aufbereitung des Rohwassers führen würde.  Aus Sicht der Wasserversorger dürfte eine Ausdehnung von bestehenden Deponien des Typs C, D und E daher lediglich vertikal erfolgen, neue Deponien müssen aus Sicht des SVGW zwingend im übrigen Bereich ausserhalb von Gewässerschutzgebieten errichtet werden.»

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte für die VVEA bis am 15. April 2024 und die Änderungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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