Umfragen zur Nutzung von Zweistoffanlagen haben ergeben, dass die Umschaltung oft aus preislichen Gründen erfolgt. Zweistoffanlagen tragen deshalb nur in begrenztem Ausmass zur Bewältigung von Mangellagen bei. Es ist in erster Linie an den Unternehmen zu entscheiden, ob sie in ihrem betrieblichen Kontinuitätsmanagement (BCM) auf Zweistoffanlagen setzen wollen, hält der Bundesrat in seinem Entscheid fest. Bei der Umschaltung bilden die begrenzten Logistikkapazitäten zudem eine besondere Herausforderung, da mehr Heizöl als üblicherweise benötigt werde. Ferner stünde eine Förderung im Widerspruch zur Erreichung des Netto-Null Klimaziels 2050.
Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat eine finanzielle Förderung durch den Bund ab. Diese könnte zu Mitnahmeeffekten führen. Ausserdem besteht für eine finanzielle Förderung über den Garantiefonds zur Finanzierung des Erdgasersatzpflichtlagers keine Rechtsgrundlage.
Die Umschaltung der Zweistoffanlagen soll jedoch weiterhin durch ein Erdgasersatzpflichtlager unterstützt werden. Das dazu nötige Heizöl extra leicht ist für den Bedarf von 4,5 Monaten in Pflichtlagern vorrätig. Mit der Freigabe dieses Pflichtlagers kann der Bund die Umschaltung der Zweistoffanlagen in einer angespannten Versorgungssituation unterstützen.
Der Anteil der Zweistoffanlagen ist seit Jahren rückläufig und beträgt derzeit noch 16 % des Gasverbrauchs. Vor 20 Jahren lag dieser Anteil noch bei 40 %. Der Bundesrat hatte deshalb 2023 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, zu prüfen, ob Zweistoffanlagen gestützt auf das Landesversorgungsgesetz finanziell gefördert werden sollen.
Die Industrie setzt Zweistoffanlagen für die Produktion von Gebäudewärme und Prozessenergie ein. Im Normalfall dient bei diesen Anlagen Gas als Brennstoff, sie können jedoch ihren Betrieb auf Heizöl wechseln.
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