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23. Mai 2024

Chlorothalonil-Metaboliten

Syngenta unterliegt im Streit mit Bund vor Gericht

Der Bund darf eine neue Weisung an die Kantone erlassen zu Massnahmen gegen möglicherweise krebserregende Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Agrochemiekonzerns Syngenta grösstenteils abgewiesen.

Mit einem ablehnenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes sei die Rechtssicherheit beim Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser wieder hergestellt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch mit. Nun dürfe der Bund eine neue Weisung an die Kantone zu Massnahmen gegen möglicherweise krebserregende Abbauprodukte des Perstizids Chlorothalonill erlassen und damit hätten die Trinkwasserversorger wieder die klare Vorgabe, dass die Abbauprodukte 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürften. Mit dem Entscheid im Rücken erliess der BLV eine neue Weisung. Die Kantone müssen jetzt ndie Wasserversorger auffordern, früher evaluierte Massnahmen für eine Reduktion der Metabolitenkonzentrationen sofort umzusetzen. In gewissen Regionen wird der Höchstwert im Trinkwasser überschritten.

Folgen für die Grenzwerte

Nach einer Beschwerde von Syngenta 2020 durfte der Bund Abbaustoffe von Chlorothalonil nicht mehr als toxikologisch relevant bezeichnen. Er musste eine Weisung von seiner Webseite entfernen. Die Einstufung als «relevant» hat Folgen für die Grenzwerte im Grund- und Trinkwasser. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den «Maulkorb» vorübergehend verhängt, weil es davon ausging, Syngenta könnte - bis ein Urteil vorliegt - aufgrund der breiten medialen Ausstrahlung des Themas ein wirtschaftlicher Nachteil erwachsen und der Ruf des Unternehmens Schaden nehmen.

Hin und Her beim Bund

Syngenta Agro stellt Fungizide mit dem Stoff Chlorothalonil her. Die Verwendung wurde per 1. Januar 2020 in der Schweiz verboten, nachdem es vorher ordentlich zugelassen worden war. Gegen das Verbot legte der Konzern Beschwerde ein. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass wissenschaftliche Grundlagen für das Verbot fehlen. Diese Frage wird in einem separaten Verfahren behandelt. Das Urteil dazu steht noch nicht fest.

Das BLV hatte Chlorothalonil und vier Abbaustoffe im Dezember 2019 in einem Gutachten noch als nicht relevant eingestuft. Der Grenzwert für Trinkwasser lag damit bei 10 Mikrogramm pro Liter. Der Grenzwert bei toxikologisch relevanten Metaboliten beträgt 0,1 Mikrogramm pro Liter.

Nach dem Entzug der Bewilligung für Fungizide mit Chlorothalonil durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beschrieb das BLV den Wirkstoff auf seiner Website neu als «wahrscheinlich krebserregend». Es folgte damit der Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa). Diese neue Bewertung des Wirkstoffs hat das BLV zu Massnahmen, beziehungsweise zur Weisung an die Kantone, im Zusammenhang mit der Sicherheit des Trinkwassers geführt.

Syngenta: Wichtiger Resistenzbrecher

Syngenta hatte früher die behördlichen Entscheidungen in der Schweiz im Fall des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil kritisiert. Diese seien aus wissenschaftlicher Perspektive nicht nachvollziehbar und insbesondere für die Landwirte sowie die Agrarindustrie von grosser Tragweite. Für die Landwirte ist es ein Verlust eines wichtigen Getreidefungizides und Resistenzbrechers, hiess es in einer Stellungnahme zur Beschwerde.

Der Einsatz von Chlorothalonil gefährde, so die Position von Syngenta, weder die Umwelt noch die Gesundheit, was die entscheidenden Kriterien für die Zulassung sein sollten. Zulassungs- und Widerrufsprozesse auf Basis nicht-nachvollziehbarer Kriterien könnten die stabilen und sicheren Rahmenbedingungen für Forschung und Produktion in der Schweiz gefährden und Innovationsprozesse hemmen, so das Unternehmen. Im Weiteren nahm Syngenta das Urteil zur Kenntnis. Es handle sich dabei um ein Nebenurteil, teilte ein Firmensprecher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Das Haupturteil zum Verbot von Chlorothalonil in der Schweiz stehe nach wie vor aus.

(Quelle: SDA)

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