2017 hat der Bundesrat einen Aktionsplan zur Reduktion der Risiken bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Der Plan definiert Ziele und entsprechende Massnahmen, mit denen diese bis 2027 erreicht werden können. Er trägt ausserdem zum vom Parlament 2021 festgelegten Ziel bei, die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) um 50 Prozent zu senken.
Mit dem Aktionsplan müssen die Risiken aufgrund von PSM für Oberflächengewässer, Grundwasser und naturnahe Lebensräume wie Biotope reduziert werden. Das Risiko der Verschmutzung von Grundwasser wurde bereits um 50 Prozent vermindert. Bei den Oberflächengewässern wurde dank der Sanierung von Waschplätzen und des geringeren Einsatzes gewisser Insektizide ebenfalls eine positive Entwicklung verzeichnet. Bei den naturnahen Lebensräumen ist der Trend zur Risikoreduktion noch wenig ausgeprägt. Mit den 2023 zusätzlich eingeführten Massnahmen wie der Reduktion der Abdrift sowie Beschränkungen der Nutzung bestimmter Wirkstoffe sollten jedoch die gesetzlich festgelegten Ziele bis 2027 erreicht werden.
Von den übrigen im Aktionsplan festgehaltenen Zielen sind acht bereits erreicht oder dürften bis 2027 erreicht werden. So konnte beispielsweise der Verkauf von PSM mit besonderem Risikopotenzial seit 2015 um über 40 Prozent verringert werden. Drei weitere Ziele des Aktionsplans dürften bis 2027 nur teilweise erreicht werden.
Mit dem Rückzug mehrerer Wirkstoffe, darunter einige besonders kritische wie Fipronil, das früher zur Bekämpfung des Drahtwurms in der Kartoffelproduktion eingesetzt wurde, sind jedoch grosse Lücken im Pflanzenschutz entstanden. Der Schutz ist dadurch sehr anspruchsvoll geworden. Mit der zunehmenden Belastung durch neue Schädlinge dürfte sich die Lage weiter verschärfen. Es braucht vertretbare und wirksame Alternativen, um einen ausreichenden Schutz der Kulturen und damit die Produktion gesunder Lebensmittel sicherzustellen sowie gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
(Quelle: Admin | Bundesrat)
Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und Bundesgesetz über die Vernehmlassung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden
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